18.12.2013Georg Sander
„Ermächtigungsgesetz“: Ratsherr Schiller rückt von seiner Entschuldigung ab
In der Ratsdebatte am 16. Dezember hatte sich Günter Schiller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, zu einer geschmacklosen Formulierung hinreißen lassen. Es ging um die von CDU und SPD geplante Fortführung der im Konzept „Wuppertal 2025“ aufgeführten Projekte. Weil er die Mitwirkungsrechte des Rates gefährdet sah, sagte Schiller: „Mit dem Beschluss wird der Verwaltung eine Generalvollmacht erteilt, um das Wort ‘Ermächtigungsgesetz’ zu vermeiden.“ Für die verbale Entgleisung wurde der Ratsherr von Oberbürgermeister Peter Jung gerügt: „Das ist eine Unverschämtheit“.
Im Anschluss entschuldigte sich Schiller gleich mehrfach für seine Wortwahl (“Entschuldigung, das war ein nicht akzeptabler Missgriff”). Damit hätte der Fall erledigt sein können, auch wenn die SPD weitergehende Konsequenzen bis hin zum Rücktritt forderte.
Doch jetzt ist Schiller von seiner eigenen Entschuldigung wieder abgerückt. In einer Presseerklärung vom Mittwoch (18.12.) verteidigt er nun wortreich jene Formulierung, die er noch vor zwei Tagen selbst als „nicht akzeptablen Missgriff“ bezeichnet hatte.
Die Verwendung des Wortes ‚Ermächtigungsgesetz’ ist vom Oberbürgermeister und vor allem von der SPD massiv kritisiert worden, weil Adolf Hitler 1933 die Demokratie mit einem Ermächtigungsgesetz auch formal aushebelte (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24.3.1933).
Diese Kritik ist völlig überzogen und soll nur dazu dienen, vom Inhalt des Beitrags abzulenken, (z. B. Punkt I. Die Erfolge der GROKO).
Ermächtigungsgesetz’ ist ein Begriff des Staatsrechts. „Mit einem Ermächtigungsgesetz erteilt das Parlament der Regierung außergewöhnliche Vollmachten“ (Wikipedia). In diesem Sinn wird das Wort auch in diesem Beitrag gebraucht (vgl. Punkt II 4 Der Rat bleibt außen vor).
Aktuell spielt der Begriff ‚Ermächtigungsgesetz’ u. a. in der europakritischen Diskussion eine Rolle. So wird der Europäische Rettungsschirm ESM auch als ‚Ermächtigungsgesetz 2.0’ kritisiert, weil er das Haushaltsrecht des deutschen Parlaments aushöhlt.
Da aber der Rat der Stadt keine Gesetze beschließt, werden wir in Zukunft von einem ‚Ermächtigungsbeschluss’ sprechen.
Diese nachträgliche Rechtfertigung ist an den Haaren herbeigezogen. Wenn das Wort „Ermächtigungsgesetz“ für Schiller tatsächlich so unproblematisch ist, wie er es der Öffentlichkeit nun glauben machen will, warum hatte er sie dann am Montag im Rat selbst einen „nicht akzeptablen Missgriff“ genannt? Die Antwort: Weil er die Formulierung eben nicht als irgendeinen „Begriff des Staatsrechts“ gebraucht hat, sondern damit ganz bewusst das Handeln anderer Ratsfraktionen in einen indirekten Zusammenhang mit Hitlers Angriff auf die Demokratie bringen wollte.
Das Verhalten Schillers im Rat und erst recht seine anschließenden Versuche, den rhetorischen „Missgriff“ zu verharmlosen, sind eines demokratischen Politikers unwürdig. Die Freien Wähler sind nun aufgefordert, sich glaubhaft von Schillers Ausführungen zu distanzieren. Tun sie das nicht, setzen sie sich dem Vorwurf aus, sich seine Aussagen zu eigen zu machen.
>> Dank „Rats-TV“ ist die Szene filmisch dokumentiert worden (ab Minute 159 der Aufzeichnung).
>> Zur Pressemitteilung von Günter Schiller
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Stimme Ihnen völlig zu, Herr Sander. Und Herrn Blume sowie der anonymen Wuppertalerin muss ich fundamental widersprechen:
Der Begriff „Ermächtigungsgesetz“ ist und bleibt geschichtlich massiv belastet; er wird von Jedermann mit eben jener Aushebelung der Weimarer Verfassung durch Adolf Hitler in Verbindung gebracht, auf die auch Herr Schiller sich am Montag in seiner Analogie bezog – auch wenn er jetzt im Nachhinein so tut, als ob das nicht seine Absicht gewesen wäre.
Es bleibt bei Herrn Sanders Analyse: Ein derartiges Verhalten ist eines demokratischen Politikers unwürdig und muss Konsequenzen haben!
Dann bitte ich darum, dass auch das Verhalten anderer demokratischer Politiker im Rat demnächst gerügt wird und diese Person dann Konsequenzen ziehen muss. An Entgleisungen in Ratsreden mangelt es auch in Ihren Reihen nicht.
Es mag vielleicht so sein, das der Begriff Ermächtigungsgesetz FÜR Sie massiv geschichtlich belastet ist und grundsätzlich mit Adolf Hitler in Verbindung gebracht wird. Für mich ist es dies nicht.
Und bitte vermeiden Sie in Zukunft unbedingt die Begriffe Autobahn oder Volkswagen zu benutzen- sind beide geschichtlich ebenso massiv vorbelastet……..
Sehr geehrter Herr Steffen,
auch für mich ist der Begriff Ermächtigungsgesetz inakzeptabel, da er oft falsch zugeordnet wird. Gleichwohl sind Ihre Angriffe gegen das ehemalige SPD-Mitglied G. Schiller wohl eher sozialdemokratischer Wut als inhaltlicher Begründung. G. S. hat sich situativ entschuldigt und nach Würdigung der Angelegenheit ist er mit etwas mehr Abstand zu einer differenziertern Auffassung gekommen und bietet Ihnen bzw. der SPD und Ihrer CDU-dominierten GroKaWupp jetzt die goldene Brücke. Ermächtigungsbeschluss, historisch in dem Sinne nicht vorbelastet, juristisch klar. Was bleibt, ist die bürgerfeindliche Politik der CDU/SPD-Koalition. Herr Schiller hat dies entlarvt, dies war böse, weil die GroKaWupp will ja ein WEITERSO, da stört die Wahrheit.
Ratsherr Schiller hat die richtigen Worte gewählt!
Ermächtigungsgesetze ermächtigen jemanden. Es handelt sich um ein völlig freien Begriff.
Erst dieser Artikel, sowie die Reaktion des Oberbürgermeisters rücken den Begriff in den Zusammenhang des dritten Reiches. Es mag natürlich so sein, das der Oberbürgermeister und andere sich ertappt fühlen und daher das Wort in die Nähe der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rücken möchten um von eigenen Machtansprüchen abzulenken.
Herr Blume, ich bin absolut Ihrer Meinung, dem ist nichts hinzuzufügen!