Europawahl: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Alle Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie stellvertretende Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher erhalten kurz vor dem Wahltermin eine Einweisung in ihre Tätigkeit. Deshalb ist es nicht entscheidend, ob Vorkenntnisse bestehen. Insbesondere „Neulinge“ sind herzlich willkommen! Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten eine finanzielle Vergütung. Um eine zeitgemäße Anmeldung zu ermöglichen, stellen wir für interessierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein elektronisches Anmeldeverfahren zur Verfügung.
Wünsche werden berücksichtigt
Bei der Anmeldung können auch Wünsche nach einem Einsatz in einem bestimmten Wahllokal oder mit bestimmten Personen angegeben werden. Die Wahlbehörde versucht soweit es möglich ist diese Wünsche zu berücksichtigen.
Folgende Aufgaben erwarten die Wahlhelfer am Wahlsonntag:
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
- Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
- Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr.
Die Anmeldung erfolgt unverbindlich
Die Berufungsschreiben werden circa zwei bis vier Wochen vor der jeweiligen Wahl versandt. Die Personen, welche kein Berufungsschreiben in dieser Zeit erhalten, müssen damit rechnen, dass die Festlegung ihres Einsatzes noch bis zum Freitag vor dem jeweiligen Wahltag erfolgen kann.
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