FDP-Ablenkungsmanöver bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit
Mit ihrer Stellungnahme will die FDP nur von ihren Plänen ablenken, im Jahressteuergesetz 2013 den Versuch unternommen zu haben, dass gemeinnützigen Vereinen und Körperschaften allein durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes die Steuervergünstigung endgültig versagt wird, ohne dass die entsprechenden Körperschaften hiergegen rechtlich vorgehen können.
Dieser Versuch ist kläglich gescheitert, denn die Opposition im Bundestag sowie Hunderte von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen haben dafür gesorgt, dass es nicht zu diesem Automatismus kommt, sondern der Rechtsweg bestehen bleibt.
Einer Körperschaft die Gemeinnützigkeit und Steuerbegünstigung allein durch einen anonymen Verfassungsschutzbericht zu entziehen und den betroffenen Organisationen keinen Rechtsschutz zu gewähren, ist ein absurder und verfassungsrechtlich äußerst bedenklicher Plan der schwarz-gelben Koalition gewesen. Die widerspruchslose Verknüpfung von Steuerrecht und Verfassungsschutz musste in der von schwarz-gelb vorgeschlagenen Weise politisch bekämpft werden – was erfolgreich gelang.
Ich habe immer darauf hingewiesen, dass die geltende Abgabenordnung die Grundlage für die Erteilung oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist sowie für die Ermessensentscheidungen des Finanzamtes zur Steuerbegünstigung. Dies gilt auch für den vorliegenden Fall. Die Abgabenordnung sieht in ihrer aktuellen Fassung eine Vielzahl von Kriterien vor und den Rechtsweg, den CDU und FDP abschaffen wollten.
Der Versuch der FDP durch Nebelkerzen von ihrer desaströsen Finanzpolitik in Berlin ablenken zu wollen ist mehr als durchsichtig.
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Herr Zöllmer,
warum antworten Sie nicht zur Sache? Stattdessen zünden Sie Nebelkerzen und lenken vom Thema ab.
Wie im Kindergarten… Selber, selber. Ne, der hat angefangen…