18.09.2013

FDP-Anfrage: Freizeitnutzung im Gebiet Scharpenacken bleibt erlaubt

Diese Zusage hat der Wuppertaler Landtagsabgeordnete Marcel Hafke nun durch seine Anfrage an die Landesregierung erhalten. Er zeigte sich erleichtert über die Klarstellung, die allerdings „proaktiv“ vom BLB hätte kommen müssen.

2012-07-04Die Freizeitnutzung des Gebiets Scharpenacken in Wuppertal bleibt gestattet. Diese Zusage hat der Wuppertaler FDP-Landtagsabgeordnete Marcel Hafke nun durch seine Anfrage an die Landesregierung erhalten. Die entsprechenden Flächen können, so die Antwort der Landesregierung, „weiterhin von den Bürgerinnen und Bürgern für die Naherholung einschließlich natur- und landschaftsverträglicher Freizeitgestaltung genutzt werden“. Damit ist auch das Kite-Boarden weiterhin erlaubt. Das Land und die verwaltende Behörde (Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW) beabsichtigen nicht, so heißt es weiter in der Antwort, „die angesprochenen Freizeitnutzungen (insbesondere Kit-Boards) der frei zugänglichen Flächen einzuschränken“. Marcel Hafke zeigte sich erleichtert über die Klarstellung, die allerdings „proaktiv“ vom BLB hätte kommen müssen: „Ich freue mich, dass nun die Freizeitnutzung eindeutig erlaubt wird. Gerade in einer Großstadt wie Wuppertal sind Flächen zur Freizeitnutzung sehr kostbar und werden von den Bürgerinnen und Bürgern gerne genutzt. Dies ist im Bereich Scharpenacken weiterhin möglich und das ist gut so. Die Verwirrung um ein Verbot hätte man sich allerdings durch eine vernünftige Information sparen können.“

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Dass die Irritationen, die hinsichtlich der erlaubten Nutzung entstanden waren, auf eine unklare Hinweisgebung des Landes zurückgehen, gesteht die Landesregierung indirekt ein. Die aufgestellten „Hinweisschilder“ sind kaum von „Verbotsschildern“ zu unterscheiden und waren dementsprechend auch von den Nutzern verstanden worden. Nun sollen „die Regelungen des aktuellen Hinweisschildes zur Klarstellung überarbeitet werden, um die Nutzungsmöglichkeiten den Bürgerinnen und Bürgern verständlich aufzuzeigen“, so die Landesregierung.

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