FDP-Fraktion: Gestaltungssatzung für Cronenberg wird verbessert

Infolge einer Anfrage der Fraktion der Freien Demokraten (FDP) im Rat der Stadt Wuppertal zur letzten Ratssitzung, wird die Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern Wuppertal Cronenberg optimiert.

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„Mit einer Großen Anfrage und einen Ortstermin hat sich die FDP-Ratsfraktion intensiv mit der von der Verwaltung vorgelegten und vom Rat in der letzten Sitzung verabschiedeten Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung in Cronenberg beschäftigt“, so Alexander Schmidt, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal. „Wir sind dankbar dafür, dass einige Fragen aufgenommen und von der Fachverwaltung zum Anlass genommen wurden, die Satzungen entsprechend zu optimieren und nach der Sommerpause den Gremien zur Entscheidung vorzulegen.“
So wird es für die Bürgerinnen und Bürger weniger bürokratische Vorgaben geben, in puncto Modernisierungen und Farbgestaltung von Fallrohren und Dachrinnen oder auch Fassadensockeln.

„Die Satzung sieht bislang vor, dass Fassadensockel ausschließlich in regionaltypischen Naturstein oder verputztem Mauerwerk zulässig sind und lässt dabei außer Acht, dass es Wärmedämmschutz gibt, der optisch nicht von verputzten Mauerwerken zu unterscheiden ist. Nach der Überarbeitung soll die Satzung entsprechend angepasst werden, dass auch Sockel entsprechend gedämmt werden können, solange diese nicht aus Naturstein bestehen“, so Alexander Schmidt. „Ähnliches gilt für bergisch-grüne Fallrohre und Dachrinnen. Die bisherige Satzung würde diese Farbgestaltung untersagen, dabei ist sie bei vielen historischen Fachwerkhäusern vorzufinden. Das wird nun berücksichtig und zukünftig für zulässig erklärt.“

Die FDP sieht die angekündigten Nachbesserungen als Zeichen der Verwaltung, mit der Gestaltungssatzung in Cronenberg ein ausgewogenes Verhältnis schaffen zu wollen, zwischen dem ortstypischen Erscheinungsbild und einer realitätsnahen und unkomplizierteren Umsetzbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger.

„Mit den angekündigten Änderungen wird es auch möglich sein, dass Dächer auch der historische Ortskern mit modernen PV-Anlagen ausgestattet werden können, solange Optik, Positionierung und Gliederung der Module so gestaltet sind, dass sie das Ortsbild nicht negativ beeinträchtigen.“

Ähnlich sieht es künftig mit der Farbgestaltung von Treppengeländern, Balkonbrüstungen oder auch Vordächern aus, die neben dem bislang einzig zulässigen Anthrazitgrau auch in Moosgrün oder auch Edelstahl gestaltet werden dürfen.

„Wir blicken der abschließenden Fassung der Gestaltungssatzung sehr positiv entgegen, wird diese doch im Sinne eines harmonischen Ortsbildes verbessert und bedeutet im Ergebnis einen Gewinn für den historischen Ortskern in Cronenberg und deren Bürgerinnen und Bürger“, so Alexander Schmidt abschließend.

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