MdB Zöllmer: Finanzamt missachtet Rechtslage
Das Vorgehen des Elberfelder Finanzamtes, dem Frauenverband Courage die Gemeinnützigkeit mit Hinweis auf die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2010 zu entziehen, ist skandalös. Dem Vorgehen fehlt jede Rechtsgrundlage. Die Bundesregierung hatte für das Jahressteuergesetz 2013 eine entsprechende Regelung vorgesehen. Nach massivem Protest von Nichtregierungsorganisationen und SPD ist dieses Vorhaben im Bundestag gestoppt worden. Daher gibt es keine Rechtsgrundlage für das Vorgehen des Finanzamtes Wuppertal-Elberfeld. Es ist völlig unverständlich, warum dies den zuständigen Beamten nicht bekannt ist. Dieses völlig willkürliche Vorgehen zeigt, wie berechtigt der damalige Protest gegen das Vorhaben von Schwarz-Gelb war.
Das Finanzamt Wuppertal-Elberfeld muss umgehend auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit zurückkommen und diesen skandalösen Bescheid aufheben.
In einem Schreiben an den für die Finanzverwaltung zuständigen NRW Finanzminister Walter Borjans habe ich ihn gebeten, für die Rücknahme des Bescheids zu sorgen und die Finanzämter auf die unverändert geltende Rechtslage hinzuweisen.
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Foto: Manfred Zöllmer / SPD
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