Finanzministerium NRW: Klimaneutralität ist unverbindliche „Kür“

Statt eine angemessene Finanzierung bereitzustellen, empfiehlt das Ministerium Klimaschutz nach Kassenlage

Wuppertal, 8.3.2023 – Das Finanzministerium NRW reagiert jetzt in einem Schreiben an den Wuppertaler Georg Weber auf die Forderung nach einer angemessenen Finanzierung der Klimaneutralität der Kommunen und einer Altschuldenregelung. Dabei bestätigt das Ministerium unfreiwillig, dass es das Problem noch nicht erkannt hat und daher auch keine adäquate Lösung angedacht ist. Die Antwort aus dem Ministerium macht deutlich, dass weiterer Druck nötig ist. Daher sind alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler weiterhin aufgerufen, die Petition „Angemessene Finanzierung der Klimaneutralität für Kommunen“ (https://weact.campact.de/p/finanzierung) zu unterschreiben und zu teilen.

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Das Schreiben, das im Namen von Finanzminister Dr. Optendrenk verfasst ist, ordnet die Klimaneutralität und zum Beispiel den Ausbau des ÖPNV formalrechtlich richtig als freiwillige Aufgabe der Kommunen ein. Der Ausbau des Nahverkehrs solle „nach Leistungsfähigkeit der Kommune ausgestaltet“ werden. Ob die Kommune Mittel dafür ausgebe, sei ihr selbst überlassen. Auf andere Aspekte der kommunalen Klimaneutralität geht das Ministerium gar nicht erst ein.

„Das Ministerium verkennt völlig, dass die Kommunen im Hinblick auf die Klimaneutralität durch das Pariser Klimaabkommen sowie die Klimagesetze des Bundes und des Landes zumindest indirekt durch höhere Rechtsnorm gebunden sind.“, wundert sich Georg Weber. „Das Erreichen der Klimaneutralität ist weder eine unverbindliche Kür, noch nach Kassenlage oder Tageslaune irgendwann umzusetzen, sondern jetzt nötig, wenn die Klimaziele erreicht werden sollen.“

Klimaschutz mag formalrechtlich noch keine Pflichtaufgabe der Kommunen sein. Aber wenn die Kommunen die Klimaneutralität und die dafür nötige Mobilitätswende nicht erreichen, sind die Ziele der Klimaschutzgesetze in Bund und Land insgesamt nicht erreichbar. Klimaneutralität wird in den Kommunen erreicht – oder gar nicht.

„Im Klima-Bündnis fordern über 2.000 Kommunen seit September 2022, dass Klimaschutz endlich Pflichtaufgabe wird, gerade damit die Finanzierung endlich gewährleistet wird. Dass diese Forderung nicht umgesetzt ist, ist nicht Schuld der Kommunen, sondern wiederum die des Bundes und des Landes NRW, die die Pflichtaufgaben der Kommunen definieren.“, stellt Weber klar.

Das Finanzministerium verweist auf die seiner Meinung nach ausreichende Finanzausstattung der Kommunen, die sogar stetig ansteige. Dem widersprechen mehrere Tatsachen:

  1. Wuppertal und über 60 andere Kommunen haben sich aufgrund der Unterfinanzierung und Überschuldung seit Jahren im kommunalen Bündnis „Für die Würde unserer Städte“ organisiert, um auf die Missstände hinzuweisen.
  2. Die Kommunen müssen wieder und wieder bei Bund und Land um die Finanzierung der von „oben“ zusätzlich aufgegebenen Aufgaben kämpfen, ja betteln, zuletzt bei der Unterbringung Geflüchteter.
  3. Der Deutsche Städtetag stellt in seinem Bericht Stadtfinanzen 2022 nüchtern fest: „Bereits jetzt ist daher absehbar, dass die Kommunen keinerlei eigenen finanziellen Spielraum haben, um die Ziele der Bundesregierung zum Beispiel beim ÖPNV oder der Umsetzung engagierter Klimaschutzziele zu unterstützen.“
  4. Wuppertal und andere Kommunen sehen sich aktuell genötigt, gegen das Land zu klagen: zum einen gegen den Bescheid, wie viel Geld sie 2022 und 2023 vom Land zugewiesen bekommen, zum zweiten mit einer Verfassungsbeschwerde wegen der Ungleichbehandlung der kreisfreien Städte im kommunalen Finanzausgleich des Landes.

„Insgesamt erscheint die Aussage, dass die Kommunen genug Geld für ihre Aufgaben erhalten, wenig plausibel, besonders vor dem Hintergrund der Inflation und gestiegenen Energiepreise. So wird das mit Investitionen in die Klimaneutralität nichts.“, vermutet Weber.

Das Finanzministerium versucht in seinem Schreiben, alleine den Kommunen, ja sogar den ehrenamtlich tätigen Ratsmitgliedern, die Verantwortung zuzuschieben. Für die Erreichung der Klimaneutralität sind aber per Gesetz Bund und Land verpflichtet und müssen die nötigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung in den Kommunen schaffen. Dazu gehört auch eine angemessene Finanzierung.

„Das Land kann sich nicht vor seiner Verantwortung wegducken. Wenn dem Land der Klimaschutz so wichtig ist, wie das Finanzministerium im Antwortschreiben behauptet, muss es im Zusammenwirken mit dem Bund zunächst den Kommunen für mindestens zehn Jahre feste Klima-Budgets einräumen, umgehend eine sinnvolle Altschuldenregelung herbeiführen und die Kommunen anschließend zum Klimaschutz verpflichten, indem es diesen zur kommunalen Pflichtaufgabe macht.“, fordert Weber. „Da mit dem Antwortschreiben offensichtlich wird, dass das Ministerium das Problem noch nicht erkannt hat, bitte ich weiterhin alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler, meine Petition (https://weact.campact.de/p/finanzierung) zu unterschreiben und weiter zu verbreiten und die Kommunen damit zu unterstützen.“

Wichtig ist: Die Frage der Finanzierung der Kommunen betrifft bei weitem nicht nur den Klimaschutz, sondern alle Bereiche, z.B. Kultur, Sport, Schulen und die Unterbringung von Geflüchteten. Es geht also nicht um Klimaneutralität allein.

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