19.09.2019SPD-Ratsfraktion
Flächenpolitik: Innenentwicklung geht vor – Heute an morgen denken
„Wer heute Entscheidungen vertagt, muss sich nicht wundern, wenn er morgen von den Entwicklungen überrollt wird“, so reagiert Klaus Jürgen Reese, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion, auf die mögliche Vertagung des Punktes „Stellungnahme der Stadt Wuppertal zum Erarbeitungsverfahren der 1. Änderung des Regionalplans Düsseldorf“. Entsprechenden Beschluss hat das sogenannte Kernbündnis aus CDU und Grüne im Vorfeld der kommenden Ratssitzung angekündigt.
Klaus Jürgen Reese führt weiter aus: „Klar muss allen sein, dass dieses im Grundsatz keine Vertagung sein wird, dieses wird zur verpassten Chance, zu dem Verfahren fristgerecht eine Stellungnahme der Stadt Wuppertal abzugeben. In Wuppertal wird der Wohnraumbedarf weiter wachsen. Insgesamt wird in den kommenden zehn Jahren ein Bedarf von 15.000 neuen Wohneinheiten aufwachsen. Davon können im Optimalfall rund 10.000 Einheiten im Innenbereich dargestellt werden. Wer Wohnungsmarktentwicklungen wie in München oder Berlin vermeiden will, muss jetzt auch Entscheidungen für verantwortungsvolle und nachhaltige Entwicklung weitere Siedlungsflächen treffen. Diese Entscheidungen will das Kernbündnis aussitzen. Eine rechtsverbindliche Stellungnahme der Stadt Wuppertal zu diesem Verfahren wird dann, entgegen anders lautender Mitteilungen, nicht mehr möglich sein.“
Bezahlbarer Wohnraum ist eine Kernforderung sozialdemokratischer Politik. Die Einwohnerzahl Wuppertals wird bis zum Jahr 2040 um 27.000 Einwohnerinnen und Einwohner anwachsen. Wer angesichts dieser Tatsachen die Chance zur Stellungnahme zur Darstellung von Siedlungsbereichen verpasst, zeige nach Ansicht der SPD-Ratsfraktion seinen nicht vorhandenen Gestaltungswillen.
„Mich überrascht nicht, dass dieser mangelnde Gestaltungswille des sogenannten Kernbündnisses wider besseres Wissen ausgesessen werden soll. So hat die Verwaltung schriftlich erklärt, dass ‚nach Ablauf der Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen und damit nicht mehr im Verfahren zu berücksichtigen sind (§ 9 Abs. 2 Satz 4 Raumordnungsgesetz)‘. Daher muss sich das schwarz-grüne Bündnis nicht wundern, wenn es später nicht mehr Herr des Verfahrens sein wird und ihre Entscheidungen zu Lasten der Zukunftsfähigkeit parteitaktischen Gründen unterordnet“, so Klaus Jürgen Reese abschließend.
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