06.07.2015

Forensik: Land verweigert Akteneinsicht

Seit Wochen bemüht die BI Keine Forensik auf Lichtscheid sich um Akteneinsicht beim Gesundheitsministerium und Informationen vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW. Jetzt kamen die schriftlichen Antworten: Man verweigert die Einsicht in sämtliche Informationen und hebelt das Informationsfreiheitsgesetz aus.

Forensik

Praktisch: Informationen bekommt der Bürger erst, wenn nichts mehr zu ändern ist

Das Land prüft aktuell 31 Gelände im Landgerichtsbezirk, von denen zwei erst nach dem 1.1.2014 neu hinzugekommen sind. Die BI kritisiert, dass eine Akteneinsicht selbst im Hinblick auf die endgültig „herausgeprüften“ Gelände verweigert wird.

Seit Anfang Juni ist nach Aussage des Gesundheitsministeriums das Verfahren um eine Forensik auf dem Gelände der BDA in Wülfrath abgeschlossen. Ein letztes Telefonat gab es am 1.6.2015. Seit dem stehe das Gelände „endgültig nicht zur Verfügung“. Obwohl das Verfahren in dieser Hinsicht abgeschlossen ist, verweigert das Ministerium auch die Einsicht in diesen Teil der Akten, ebenso in die Akten bezüglich aller anderen herausgeprüften Gelände. Solche Informationen können naturgemäß keinen Einfluss mehr auf das laufende Verfahren haben. Trotzdem bietet das Ministerium Akteneinsicht erst nach einer „endgültigen Standortentscheidung“ an.

„Wir wüssten gerne sofort, was wann und wie am Gelände der BDA geprüft wurde. Auch wäre es für Alternativvorschläge für uns und die Lokalpolitik absolut notwendig, zu wissen, warum bestimmte Gelände endgültig nicht mehr in Frage kommen. Leider verweigert das Gesundheitsministerium diese Auskünfte komplett und erschwert damit die Problemlösung völlig unnötig“, kritisiert Georg Weber von der BI. „Informationen erst herauszurücken, wenn sie wertlos sind, ist wenig sinnvoll für eine Standortsuche.“

Die BI hält es absolut für zumutbar für das Ministerium, eine Teileinsicht zu gewähren. Deshalb wird die BI sich nun mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, der für den Vollzug des Informationsfreiheitsgesetzes zuständig ist.

Auch das Bau- und Liegenschaftsamt mauert. Hier hatte die BI wissen wollen, wie hoch der Buchwert bzw. der geschätzte Grundstückswert des Geländes an der Müngstener Straße ist. Das „Geschäftsgeheimnis“ und der „Schutz von behördlichen Entscheidungsprozessen“ soll die einfache Auskunft verhindern. Selbst die Frage, ob der BLB weiß, dass die Stadt sich hier eine Wohnbebauung wünscht, wurde nicht beantwortet.

„Wir vermuten, dass der Grundstückswert, der in der Größenordnung von      14 Millionen Euro liegen dürfte, durchaus zur Finanzierung von Alternativen taugt. Es ist überhaupt nicht einsehbar, ein so wertvolles Grundstück in bester Lage mit einer Maßregelvollzugsanstalt zu verbauen.“

Das Informationsfreiheitsgesetz scheint für das Land offenbar nur für belanglose Informationen zu gelten.

Homepage der BI

G. Weber, BI Keine Forensik auf Lichtscheid

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Kommentare

  1. The Watcher sagt:

    Typisch Landesregierung …. und vor den Wahlen des Oberbürgermeisters wird die Landesregierung auch nichts machen … und dann geht das wie damals in Dortmund … und Alls sind überrascht

  2. M. Schulz sagt:

    Tja….was sagt man dazu.
    Wie war nochmal der Wahlslogan der Grünen: „Mehr Mitspracherecht für alle Bürger bei politischen Entscheidungen!“ Trifft zu, oder?

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