Freihalten von Rettungswegen und Kreuzungen nur Lippenbekenntnis?

Nach Entrüstung über Falschparker ist die sofortige Erreichbarkeit für die Feuerwehr bei Verkaufsständen & Co. offenbar nicht so wichtig.

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Ein beliebiger Tag unter der Woche in der Fußgängerzone Klotzbahn: ein halbes dutzend Kraftfahrzeuge verwandeln diese in einen kostenlosen Parkplatz. Knollen? Keine. Abschleppen? Wo denken Sie hin.

Von oben kommt ein Laster der AWG: Dreiachser, kurzer Radstand (Bilderreihe). Bereits dieser hat Probleme, mit Rangieren um die Ecke zu kommen. Ein Leiterwagen der Feuerwehr mit langem Radstand käme hier gar nicht weiter.

Und was steht da im Weg? Eine oder mehrere Verkaufsbuden, die dort offiziell genehmigt wurde. Wenn die so nicht genehmigt wurden, stehen die Buden dort aber schon verdammt lange so.

Der Fall reiht sich in die Fälle der Themen „Bauen & Verkehr“ ein, wo Pflastersteine für ein paar Millionen Euro ungeeignet für den Einsatzzweck sind [1], das jahrzehntealte Problem mit dem „hohen Parkdruck“ zunächst – mach‘ mal ganz langsam! – mit teuren, externen „Konzepten“ angegangen werden soll [2], Barrierefreiheit nur auf dem Papier steht [3], Grünphasen für Ampeln ohne Verkehrsteilnehmer geschaltet werden [4], oder Baufirmen nach Lust und Laune öffentliche Verkehrsflächen in gefährliche „Spielplätze“ verwandeln können [5].

So lange sich an dieser Einstellung nichts ändert, wird sich auch an der sofortigen Erreichbarkeit für Feuerwehr und Rettungswagen nichts ändern. Warum sollen sich Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrs-Ordnung halten, wenn schon die Stadt nicht in der Lage ist, deren Regeln sinnvoll und (halbwegs) nachvollziehbar anzuordnen und damit sogar neue Gefahrenlagen schafft? [6]

Verweise

[1] vgl.:

Natursteine für den Werth

[2] vgl.:

Landrecht statt StVO und die bedauerlichen Einzelfälle

Landrecht bricht Bundesrecht, Lektion: „tolerabel“

Busverkehr bricht zusammen, aber: „Die müssen liefern“

[3] vgl.:

Zu Weihnachten: Finkestinger an alle Fußgänger mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen & Co.

Beschlossen: barrierefrei. Umgesetzt: Null.

[4] vgl.:

Die DickFich-Ampeln

Die Todesampel

[5] vgl.:

Landrecht bricht Bundesrecht: Wer sich eine Grube gräbt…

„Baustelle“ in der „Fahrradstraße“: Land(recht) unter

Landrecht: Feuerwehr benötigt faktisch Löschgenehmigung

Willkommen im Sandkasten- und Spieleparadies Friedrichstraße

Baustellensicherung: Gehirn einschalten verboten

Sinnfreie Baustellen-Beschilderung unter Landrecht

Landrecht bricht Bundesrecht: der Radstellen-Bauweg

[6] vgl.:

Legal, illegal, Friedrichstraße?

Fußgängerzone: Radfreigabe nach Msdwgi?

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