11.04.2021Wolfhard Winkelströter
Fuss e.V.: Heckinghausen: Weitere Einschränkungen für Fußgänger
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Vorlage VO/0085/21 soll das bisher geduldete Gehwegparken im Kurveninnenbereich der Freiligrathstraße in Höhe der Roseggerstraße legalisiert werden. Dies halten wir für sehr problematisch.Wir möchten Ihnen gerne die Sicht derjenigen zu Gehör bringen, die auf sichere Gehwege angewiesen sind.
Gerade für mobilitätseingeschränkte Personen, die nicht die Treppen durch die angrenzende Grünanlage nehmen können oder wollen, ist die verbleibende Gehwegbreite von bestenfalls 1,25 m nicht ausreichend. Für Rollstühle und breitere Kinderwagen ist so kein Durchkommen möglich. Ein Begegnungsverkehr zwingt Nutzer:innen des Gehweges auf die unbefestigte Rasenfläche auszuweichen. Gerade an Wochenenden wird der Gehweg durchgehend durch parkende Fahrzeuge eingeengt.
In der vom Rat der Stadt Wuppertal am 22.06.2020 beschlossenen Deklaration zur Verkehrssicherheit wird eine Restgehwegbreite von 2 m angestrebt. Die Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen nennen 2,5 m. Dies wird hier bei weitem unterschritten.
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO für solche Konfliktfälle besagt: „Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, […].“
Eine solche Planung widerspricht auch dem Leitbild der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, zu dem sich Wuppertal mit seiner Mitgliedschaft bekannt hat.
Daher müssen wir aus Sicht zu Fuss gehender und auf besonderen Schutz angewiesener Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Legalisierung des bisher geduldeten Gehwegparkens ablehnen.
Aus unserer Sicht sind folgende Alternativen zu bedenken:
Im weiteren Verlauf der Freiligrathstrasse unmittelbar hinter der Kurve suggeriert die Pflasterung ein halbachsiges Gehwegparken, ohne dass dies durch Beschilderung angeordnet wäre. Hier parken die Fahrzeuge weitestgehend vollständig auf dem Gehweg. Der Straßenquerschnitt würde mit gut 7,80 m halbachsiges Gehwegparken aber durchaus zulassen. Auch in der Schubertstrasse als Verlängerung der Freiligrathstrasse ist halbachsiges Gehwegparken markiert. Daher wäre zu prüfen, ob nicht generell durch Markierung und Beschilderung halbachsiges Gehwegparken unter Einhaltung einer ausreichenden Gehwegbreite anzuordnen wäre.
Darüber hinaus wäre ggf. die Einrichtung eines Parkraummanagements zu erwägen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Niebuhr (FUSS e.V.)
Uwe Maaßen (VCD e.V.)
Christian Wolter (Mobiles Wuppertal – Bündnis für gemeinwohlorientierte Mobilität)
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