10.07.2018Ratsfraktion DIE LINKE
Gegen das Gesetz und die guten Sitten
Der Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion DIE LINKE, Gerd-Peter Zielezinski, erklärt dazu: „Diese Gerichtsentscheidung hätte den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungssteuerung am 3. Juli 2018 mitgeteilt werden müssen. Es ist also fraglich, ob die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand zulässig war. Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass das Geschäft lediglich zur Umgehung des Verbots der Ermäßigung der Zulassungsgebühren diente und damit gegen das Gesetz und die guten Sitten verstoßen habe. Wieder einmal erweckt der Umgang der Verwaltung mit diesem rechtswidrigen Geschäft den Eindruck der Vertuschung. DIE LINKE im Rat erwartet nun, dass es endlich zu einer lückenlosen Aufklärung der Tatsache kommt, wie es über 13 Jahre der Stadt möglich war, gegen Gesetz und gegen die guten Sitten zu verstoßen.“
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