04.11.2024Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
GRÜNE für Grundsteuerreform mit einheitlichem Hebesatz
Für Wuppertal schlägt die Verwaltung vor, für die Grundsteuer B einen einheitlichen Hebesatz anzuwenden. Dieser wird sich nach den Berechnungen des städtischen Steueramtes auf 947 von Hundert belaufen. Wegen der neuen Bewertungsgrundlagen ist dieser mit dem alten Hebesatz von 620 Punkten nicht vergleichbar.
Der finanzpolitische Sprecher Klaus Lüdemann erklärt dazu:
„Wir haben die Auswirkungen der Reform genau analysiert und uns wie der Deutsche Städtetag und der Wuppertaler Kämmerer für den einheitlichen Hebesatz entschieden.
Das Ausschlag gebende Argument für uns war die drohende Rechtsunsicherheit bei einem differenzierten Hebesatz, denn dann würden wohl Immobilienbesitzer*innen gegen ihren Bescheid klagen, was zu einer hohen Rechtsunsicherheit führen würde.“
Nach Aussage des städtischen Steueramtes ist die Option der differenzierten Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke mit der in Wuppertal eingesetzten Software technisch leider noch nicht für die Jahresveranlagung 2025 umsetzbar. Sie würde für viele Betroffene eine leichte Entlastung bringen, keinesfalls jedoch eine Rückkehr zu den bisherigen Zahlbeträgen.
Dagmar Liste-Frinker, Bürgermeisterin:
„Wir wissen, dass einige Eigentümer*innen und Mieter*innen von denkmalgeschützten Immobilien stärker belastet werden. Auf der anderen Seite haben Immobilienbesitzer*innen seit 1964 von niedrigen Grundsteuern profitiert, seitdem ist ja der Wert der Immobilien stark angestiegen. Diese Unwucht hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 2018 kritisiert und diese Ungerechtigkeit soll nun durch geänderte Hebesätze ausgeglichen werden.
An uns haben sich einige Bürger*innen gewandt, weil sie übermäßig betroffen sind. Wir verstehen ihre Sorgen. Weil die Grundsteuerreform aus einem Paket von Landes- und Bundesgesetzen und schließlich der Hebesatzsatzung in Wuppertal besteht, haben wir kommunal kaum Gestaltungsmöglichkeiten. Wir halten uns die Option der differenzierten Hebesätze für 2026 offen – wenn die Reform erst einmal umgesetzt ist und die EDV-Verfahren laufen.“
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