GRÜNE: Berufsfeuerwehr kann auf Zulage hoffen

Die Wuppertaler Feuerwehrleute werden seit Jahren nicht leistungsgerecht bezahlt. „Diese Situation ist einfach nicht mehr tragbar“, so Gerta Siller, ordnungspolitische Sprecherin der GRÜNEN Ratsfraktion.

Den BeamtInnen kann ein weiterer Gehaltsverzicht nicht noch länger zugemutet werden. Bereits jetzt kehren gut ausgebildete Feuerwehrleute Wuppertal den Rücken, da sie in anderen Kommunen leistungsgerecht bezahlen werden.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein Urteil gefällt, das auch für Wuppertal weitreichende Auswirkungen haben könnte.“

Entschieden wurde, dass bei Wahrnehmung einer höherwertigen Aufgabe ohne Unterbrechung seit mindestens 18 Monaten die Beamtin oder der Beamte einen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Zulage hat. Die betroffenen BeamtInnen in Wuppertal erfüllen diese Kriterien.

„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig ausdrücklich und fordern in einem Antrag den Oberbürgermeister auf, die Verwendungszulage endlich auch den Wuppertaler Feuerwehrleuten zu gewähren“, so Siller abschließend.

Den Antrag  im Wortlaut:
Beförderung von Beamtinnen und Beamten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Todtenhausen,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, die Mitglieder des Ausschusses für
Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit, des Hauptausschusses und des Rates mögen beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den städtischen Beamtinnen und Beamten, die höherwertige Tätigkeiten mehr als 18 Monate ununterbrochen wahrnehmen, unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28. April 2011 (BVerwG 2 C 30.09; BVerwG 2 C 27.10; BVerwG 2 C 48.10) unverzüglich die entsprechende Verwendungszulage zu gewähren und zukünftig, wenn die Voraussetzungen weiter bestehen, monatlich fortzuzahlen.

Begründung:
Der Beförderungsstau im Bereich der BeamtInnen ist mehrfach Thema in den Gremien und insbesondere durch öffentliche Aktionen der Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr Gegenstand der Berichterstattung in den Medien gewesen. Die absolut unbefriedigende Situation ist allen hinlänglich bekannt.

Im Kern geht es immer noch darum, dass nur den BeamtInnen von Nothaushaltsgemeinden unter Hinweis auf das Haushaltsrecht die ihnen zustehende leistungsgerechte Bezahlung verweigert wird. Weder BeamtInnen in anderen Gemeinden, noch die Ministerialbürokratie von Bund und Land sind von derartigen Einschränkungen betroffen.

Inzwischen hat jedoch die über Jahre gehende dauerhafte Verweigerung für die BeamtInnen eine persönliche Beeinträchtigung erreicht, die uns auch unter rechtsstaatlichen Kriterien bedenklich erscheint. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten wird eindeutig verletzt.

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Zulagengewährung bei der Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten ist jetzt nach unserer Auffassung ein Weg eröffnet worden, um der Lösung des Problems näher zu kommen. Das Gericht hat entschieden, dass bei Wahrnehmung einer höherwertigen Aufgabe ohne Unterbrechung seit mindestens 18 Monaten der Beamte einen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Zulage hat.

Nach den Urteilsinhalten erfüllen die Wuppertaler Beamtinnen diese Voraussetzung.

Damit wird für die BeamtInnen ein Weg eröffnet, endlich leistungsgerecht bezahlt zu

werden. Mit der Anwendung des Urteils entfiele zudem das bisherige haushaltsrechtliche Argument und würde für die Zukunft unter Beachtung der einzuhaltenden Wartezeiten die Beförderung der Beamtinnen und Beamten eröffnen.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist der Auffassung, dass es jetzt möglich ist ohne weiteren Verzug die Verwendungszulagen zu gewähren. Die entsprechenden Anträge wurden durch die betroffenen Beamtinnen und Beamten bereits gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Gerta Siller                                                                Peter Vorsteher
Stadtverordnete                                                       Fraktionsvorsitzender

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