GRÜNE, FDP, Linke und WfW: Rechte kleiner Fraktionen müssen gewahrt werden

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte über die Rechtmäßigkeit der Abstimmung im Rat der Stadt über die Schließung der Cronenberger Hauptschule.

Ergebnis: der Rat muss nacharbeiten, die Geschäftsordnung muss eindeutig benennen, ob bei Abstimmungen die gewählten oder die anwesenden Stadtverordneten gezählt werden.

GRÜNE, FDP, WfW und Linke begrüßen die Möglichkeit zur Präzisierung und fordern CDU und SPD auf, gemeinsam mit allen Fraktionen einen Textentwurf zu erarbeiten.

Die Oppositionsfraktionen sind sich einig:

„Es geht nicht an, dass eine Geschäftsordnung so beliebig interpretierbar ist, dass ein Antrag auf geheime Abstimmung nach einer Auffassung beschlossen und nach einer anderen abgelehnt wird.

Diese Lücke muss auf sehr demokratischem Weg geschlossen werden. Bei einer Anpassung der Geschäftsordnung des Rates werden insbesondere die Rechte kleiner Fraktionen und der Opposition entweder gewahrt oder eingeschränkt. Eine solche Entscheidung muss von allen Fraktionen getragen werden.“

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