GRÜNE in Wuppertal und Solingen fordern Erhalt des Schokotickets für Menschen, die einen Schulabschluss nachholen

Viele SchülerInnen, die ihren Schulabschluss an der Volkshochschule oder anderen nach Schulgesetz nicht anerkannten Trägern nachmachen, können mit dem neuen Schuljahr kein Schoko-Ticket des VRR mehr bekommen. Für viele der zum Teil schon älteren SchülerInnen bedeutet das eine kaum auszugleichende finanzielle Mehrbelastung.

„Ein Schoko-Ticket können nur SchülerInnen einer öffentlichen, staatlichen oder staatlich anerkannten allgemein bildenden Schule bekommen“, so Peter Vorsteher, Fraktionsvorsitzender und Mitglied in der Verbandsversammlung VRR. „Dazu zählen zum Beispiel die Volkshochschulen oder  Abendschulen nicht. Die Verkehrsunternehmen haben in der Vergangenheit trotzdem das Schokoticket auch an SchülerInnen ausgegeben, die beispielsweise ihren Hauptschulabschluss an der Volkshochschule nachholen. Und das war auch gut so, denn viele der Betroffenen haben nur ein geringes Einkommen und für ein reguläres Ticket nicht genug Geld.“

Der VRR hat die Verkehrsunternehmen nun allerdings noch einmal auf diese nicht zulässige Praxis hingewiesen. In der Konsequenz heißt das, dass viele Schülerinnen kein Schoko-Ticket mehr bekommen bzw. auf das wesentlich teurere Young-Ticket umsteigen müssen. Das ist für die meisten von ihnen ein echtes finanzielles Problem.

Nach Informationen der GRÜNEN sind  im VRR-Gebiet ca. 4.500 SchülerInnen betroffen. Nach Kündigung des Schoko-Tickets (Kosten: 27,65 € monatlich als Selbstzahler) wären sie gezwungen, dass Young-Ticket zu abonnieren, das allerdings z.B. in der Preisstufe D 88,25 € oder in der Preisstufe B 63,90 € kostet.

„Diese Mehrkosten sind von vielen TeilnehmerInnen nicht tragbar“, so Dietmar Gaida, verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion in Solingen. „Das kann bedeuten, dass SchülerInen ihre Schulabschlusskurse abbrechen müssen. Das kann niemand ernsthaft wollen.

Eine Lösungsmöglichkeit sehen die GRÜNEN in der Änderung des Schulfinanzgesetzes auf Landesebene. Dafür werden wir uns einsetzen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Schulträger, im Regelfall die Kommunen, zur Ausgleichszahlungen für das ermäßigte Schoko-Ticket verpflichtet sind. Erst die Kombination aus Zahlungen des Schulträgers und Ausgleichszahlungen des Landes führen zu dem günstigen Preis des Tickets.“

Im Koalitionsvertrag von GRÜNEN und SPD im Land ist bereits die Rücknahme der von der alten Landesregierung beschlossenen Kürzungen bei den Schülerfahrtkosten vereinbart. Das bietet Spielraum, um die im Vergleich dazu relativ geringe Anzahl der vom Wegfall des Schoko-Tickets betroffenen SchülerInnen mit aufzunehmen.

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Kommentare

  1. Michael sagt:

    Genau. Sparen wir weiter an der Bildung, damit genug Futter für Billiglöhner und HartzIV bleibt

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