GRÜNE: Nach dem Verfassungsgerichtsurteil muss die kommunenfreundliche Landespolitik weitergehen!

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat heute festgestellt, dass der Nachtragshaushalt 2010 wegen Überschreitung der Kreditgrenze gegen die Landesverfassung verstößt. Das Gericht kritisiert in erster Linie die Begründung des Nachtragshaushalts.

Lorenz Bahr, GRÜNES Mitglied im Finanzausschuss:

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„Die rot-grüne Landesregierung hatte diese Kreditgrenze überschritten, um u.a. ihrer finanziellen Fürsorge für die Nothaushaltskommunen nachkommen zu können. Hinzu kam eine Rücklage für die von der WestLB AG ausgelagerten Risikopapiere, deren Schieflage auch in der Verantwortung der alten Landesregierung liegt. Beide Ausgabenbereiche waren Korrekturen einer verfehlten Landespolitik von CDU und FDP, die in ihrem letzten Haushalt genau diese Risiken nicht abgedeckt hat.

Ich bin zuversichtlich, dass unsere Landesregierung weiter an der Konsolidierung der notleidenden Kommunen in NRW arbeitet. Welches Ziel die CDU und FDP mit ihrer Politik allerdings verfolgt, ist mir nicht klar, hat sie mit dem heutigen Gerichtsurteil dem Bund und den Ländern doch einen Bärendienst erwiesen.“

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