GRÜNE: Tagespflege verdient 5,50 Euro!

Die Kindertagespflege ist ein unentbehrlicher Baustein für die Familien in Wuppertal. Die Bedeutung muss sich auch in der Vergütung widerspiegeln.Seit Monaten streiten die Tagespflegepersonen in Wuppertal für eine angemessene Bezahlung, zuletzt hatten sie vor Gericht damit Erfolg.

Die Stadtverwaltung passt deshalb in einer Verwaltungsvorlage für die Ratssitzung am kommenden Montag die Vergütung an, aber nur um einen sehr geringen Betrag. Die bisherige Vergütung von 3,90 Euro soll nun auf 4,50 Euro angehoben werden.

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Tanja Wallraf, GRÜNE Stadtverordnete und Expertin für Tagespflege:

„Für erwerbstätige Frauen und Männer sind familienähnliche und flexible Betreuungsformen wichtig, um Familie und Arbeit miteinander verbinden zu können. Die Tagespflege in Wuppertal ermöglicht dies und bietet individuelle Betreuung im besonders geschützten Rahmen. Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass sowohl Familien als auch die in der Kindertagespflege tätigen Personen qualitativ hochwertige und adäquate Rahmenbedingungen vorfinden. Das beinhaltet eine angemessene Bezahlung von 5,50 Euro.“

Marc Schulz, Fraktionsvorsitzender:

„Wenn aufgrund der zu geringen Vergütung zukünftig Betreuungsangebote durch Tagespflegepersonen in Wuppertal wegfallen, müssten diese aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz von der Stadt angeboten werden, mit allen finanziellen Auswirkungen für die Stadtkasse. Daher wäre eine zu geringe Vergütung aus unserer Sicht kurzsichtig. Außerdem könnte die Stadt so schnell keine Plätze schaffen und die Eltern hätten keinen Betreuungsplatz und könnten nur den Klageweg beschreiten.“

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Zum Hintergrund:

In Wuppertal werden derzeit 650 Kinder von engagierten Tagesmüttern und -vätern betreut. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nach Klagen einiger Tagespflegepersonen bestätigt, dass die bisherige Bezuschussung der Stadt von 3,90€ nicht leistungsgerecht ist. Es muss anerkannt werden, dass Tagespflege ein wichtiger und mit Qualifikation verbundener Baustein im Wuppertaler Angebot an Kinderbetreuung ist. Neben speziellen pädagogischen und organisatorischen Kompetenzen sind umfangreiche betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse und Fähigkeiten von Nöten.

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