13.10.2010Gruene Fraktion Meyer
GRÜNE: Verfassungsbruch auch bei der Kinderbetreuung
„Als Stadt, die an der Klage gegen die schwarz-gelbe Landesregierung beteiligt war, freuen wir uns sehr über den heutigen Urteilsspruch.
Das Urteil zeigt, wie wenig die frühere Landesregierung sowohl die Kinderbetreuung als auch die Finanzlage der Kommunen berücksichtigt hat.
Auch in Wuppertal drohte der Ausbau der Kitaplätze aufgrund der alten Landesregierung zu scheitern.
Die Auseinandersetzung vor Gericht hätte die abgewählte Landesregierung vermeiden können, wenn sie rechtzeitig Gespräche mit den Kommunen geführt hätte. Stattdessen hat sie Bundesmittel aus dem Krippenkompromiss, die den Städten und Gemeinden zustehen, in die eigene Tasche gesteckt. Der Verbesserung unserer Infrastruktur und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde damit ein Bärendienst erwiesen.
Die neue rot-grüne Landesregierung hat bereits die volle Durchleitung der Bundesmittel zugesichert und auch im investiven Bereich Sofortmaßnahmen in die Wege geleitet. Für den weiteren U3-Ausbau muss aber auch der Bund seiner Verantwortung gerecht werden und den Kommunen grundsätzlich mehr Mittel zur Verfügung stellen.“
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