GRÜNE Wuppertal: Bund will Kommunen im Regen stehen lassen

Die versprochene Entlastung der Kommunen von den Kosten für die Eingliederungshilfe wird so schnelll nicht umgesetzt, Wuppertals schwarz-rote Haushalt wird an vielen Stellen eine Luftnummer.

Marc Schulz, GRÜNER Spitzenkandidat zur KommunalwahlMarc Schulz, GRÜNER Spitzenkandidat zur Kommunalwahl

Die versprochene Entlastung der Kommunen von den Kosten für die Eingliederungshilfe wird nicht so schnelll umgesetzt wie gehofft. Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion Barthle erklärte laut Handelsblatt, dass das geplante Teilhabegesetz, das die Kommunen mit fünf Milliarden Euro entlasten würde, erst in der nächsten Legislaturperiode ab 2017 wirksam und auch die schnelle Finanzspritze für die Städte in Höhe von 1 Milliarde erst ab nächstem Jahr kommen wird.

Für Wuppertal hätte das weitreichende Folgen. Hierzu erklärt Marc Schulz, grüner Spitzenkandidat zur Kommunalwahl:

„Noch vor wenigen Monaten bezeichnete Stadtkämmerer Dr. Slawig die im schwarz-roten Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarten höheren Beteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für die Kommunen als ’sensationelles Ergebnis‘ und errechnete für Wuppertal eine mögliche jährliche Verbesserung von 25 Millionen Euro. Jetzt wird klar, dass die Freude verfrüht war. Denn durch die Verzögerung gefährdet der Bund die nachhaltige Konsolidierung der kommunalen Finanzen, die durch Entscheidungen der Bundesebene in den vergangenen Jahrzehnten fundamental in Schieflage geraten sind.“
Die von der schwarz-roten Rathausmehrheit im vergangenen Jahr eingebrachten Ergänzungen zum städtischen Haushalt wie z. B. ein verstärkter Ausbau der U3-Betreuung wurden im Vorgriff auf eine erwartete Kostenbeteiligung des Bundes beschlossen. Die Bündnisgrünen hatten bereits bei der Verabschiedung des Haushalts im November 2013 darauf hingewiesen, dass der schwarz-rote Haushalt an vielen Stellen eine Luftnummer sei.

Abschließend erklärt Marc Schulz : „Die rot-grüne Landesregierung hat mit dem Stärkungspakt das weitreichendste kommunale Hilfspaket geschnürt, dass es in NRW je gegeben hat. Trotzdem können Städte wie Wuppertal mit über zwei Milliarden Euro Schulden ohne eine massive Unterstützung des Bundes nicht aus der strukturellen Unterfinanzierung herauskommen. Mit der Versprechung einer schnellen und deutlichen Entlastung hat die Bundesregierung viele Hoffnungen geweckt. Jetzt müssen die Wuppertaler Bundestagsabgeordneten dafür sorgen, dass die Versprechungen eingehalten werden.“

Hintergrund :

Die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung belaufen sich bundesweit für Länder und Kommunen auf jährlich 12,5 Milliarden Euro. In Nordrhein-Westfalen betrugen die Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe im Jahre 2008 insgesamt rund 5,4 Milliarden Euro, die Ausgaben der Eingliederungshilfe daran betrugen rund 3,1 Milliarden Euro und somit über 57 Prozent. Die steigenden Ausgaben tragen wesentlich zur prekären Finanzlage der kommunalen Ebene bei. Die Steigerung zeige sich in allen Bereichen der Eingliederungshilfe, wie bei den Leistungen der Frühförderung, den Betreuungsleistungen für Kinder mit Behinderung im Kindergartenalter, den Integrationshelfern zur Sicherung des Schulbesuchs, den Wohnhilfen in ambulanter und stationärer Form sowie den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. an Werkstätten für behinderte Menschen).

Im Haushaltsplan der Stadt Wuppertal ist für 2014 eine Belastung von 8,1 Mio. € durch die Eingliederungshilfe verzeichnet. Eine weitere Belastung entsteht durch die Landschaftsumlage, da der Landschaftsverband viele Einrichtungen direkt unterstützt. Nach der Rechnung von Dr. Slawig müsste die Landschaftsumlage um ca. 17 Mio. € sinken. Für 2014 beträgtsie für Wuppertal 128 Mio. €.

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Kommentare

  1. wuppertalerin sagt:

    Das geplante Teilhabegesetz soll zuallerst den Behinderten dienen. Hier darf man nicht mit der heißen Nadel nähen- daher Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
    In den bis jetzt vorliegenden Entwürfen tun sich massive Verschlechterungen bei erwerbsunfähigen erwachsenen Behinderten auf- Verschlechterungen, die nicht der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen!
    Bevor ein neues Teilhabegesetz nicht Verbesserung für alle (!) Behinderte bringt, ob erwerbsfähig oder nicht, darf es kein neues geben- die Proteste der Betroffenen und Interessenvertretungen sind zu recht massiv.

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