Gurlitt-Sammlung: Auswirkungen für das Von der Heydt-Museum

CDU-Fraktion stellt Anfrage im Ausschuss

Uns interessiert, ob nähere Erkenntnisse vorliegen, inwieweit es sich bei den bei Gurlitt aufgefundenen Kunstwerken auch um solche handelt, die aus dem Von der Heydt-Museum beschlagnahmt oder entfernt wurden“, erläutert Dr. Rolf Köster, Vorsitzender des Kulturausschusses die Anfrage der CDU-Fraktion für die kommende Ausschusssitzung.

„Natürlich möchten wir auch wissen, ob darunter ggf. auch Exemplare waren, die aus dem Besitz Dritter kamen und als Leihgabe dem Von der Heydt-Museum überlassen wurden. Sollte es solche Fälle geben, interessiert uns, ob von Seiten des Museums nach dem Auftauchen der Funde in München bereits Ansprüche auf Rückgabe geltend gemacht worden sind“, führt der Ausschussvorsitzende weiter aus.

Interessant ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch, welchen Weg die Bilder aus dem Von der Heydt-Museum genommen haben, nachdem sie aus diesem entfernt wurden. Letztlich hoffen wir auch auf eine Aussage der Verwaltung zu den juristischen Mitteln, die ggf. eingeleitet werden können und ob diesbezüglich bereits andere Museen Erfahrungen gesammelt haben“, erläutert Köster abschließend. „Außerdem fragt die Wuppertaler CDU nach, ob die Verwaltung bereits Vorstellungen über ein gemeinschaftliches Vorgehen mit anderen Museen entwickelt hat, die in ähnlicher Weise betroffen sind.“

Hintergrund der Anfrage im Kulturausschuss ist die im November 2013 bekannt gewordene Beschlagnahmung von 1280 Kunstwerken im Hause des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt in München, die zum Teil in der Kunstwelt nach 1945 als verschollen galten oder wo die Vermutung besteht, dass sie zur NS-Raubkunst gezählt werden müssen.

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