26.01.2022

Hafke: Gesetz ist für den Schutz von Kindern ein Meilenstein

Der Landtag hat heute in erster Lesung über den Entwurf für das Kinderschutzgesetz von Familienminister Dr. Joachim Stamp beraten.

Der Landtag hat heute in erster Lesung über den Entwurf für das Kinderschutzgesetz von Familienminister Dr. Joachim Stamp beraten. Ziel ist es, Kinder besser zu schützen und die Rahmenbedingungen für die Jugendämter zu verbessern. Marcel Hafke, stellv. Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion und Wuppertaler Abgeordneter, machte auch auf die heutige Enthüllung eines neuen Missbrauchs-Komplex aufmerksam.

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Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW, Marcel Hafke: „Kinder haben das Recht gewaltfrei aufzuwachsen. Der größte Teil der Kinder lebt in Familien, wo sie Liebe, Geborgenheit und Förderung erfahren. Es gibt aber leider eine viel zu große Zahl an Kindern, die schlimme Erfahrungen von Gewalt und Missbrauch machen. Das haben nicht zuletzt die schrecklichen Missbrauchsfälle der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen schonungslos vor Augen geführt. Auch die Statistiken, die Kinder und Jugendliche als Opfer sexuellen Missbrauchs polizeilich erfassen, verdeutlichen den konkreten Handlungsbedarf. Die heutige Nachricht macht mich mehr als fassungslos. Erneut wird deutlich, dass es dieses Kinderschutzgesetz braucht, um sowohl die die Prävention, als auch die Aufklärung  solcher Taten zu verbessern.

In Regierungsverantwortung haben wir in NRW bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, die Prävention, Intervention und Anschlusshilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche deutlich verbessert haben. So haben wir unter anderem die Strafmaßerhöhung bei sexuellem Missbrauch auf den Weg gebracht, ermöglichen demnächst den interkollegialen Ärzteaustausch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und haben zusätzliche Stellen zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen bei der Polizei geschaffen. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf enthält konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Qualität des Kinderschutzes und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, unter anderem in Bezug auf die Arbeit der nordrhein-westfälischen Jugendämter. Es handelt sich dabei um einen großen Schritt hin zu einem umfassenden, landesrechtlich verankerten Kinderschutz. Wir wollen aber auch in den nächsten Jahren kontinuierlich daran weiterarbeiten, den Kinderschutz und insbesondere das Kinderschutzgesetz stetig weiterzuentwickeln. Am heutigen Tag sind meine Gedanken aber in erster Linie bei den betroffenen Kindern.“

Der Entwurf sieht Mindeststandards bei der Fallbearbeitung und die Einführung einer landesweiten Qualitätsberatung und eines Qualitätsentwicklungsverfahrens für die 186 Jugendämter in NRW vor, den Aufbau von flächendeckenden Kinderschutz-Netzwerken sowie die verpflichtende Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Einrichtung von Ombudsstellen in den Jugendämtern als Anlaufstellen für junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie der Vermittlung und Klärung bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe. Für dieses Vorhaben sind Mittel in Höhe von 223 Millionen Euro für die kommenden drei Jahre vorgesehen.

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