22.05.2014WfW-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal
„Hier gilt’s dem Geld“ … und nicht der Sicherheit von Schulkindern.
Jeder Verkehrsteilnehmer versteht, dass vor Schulen ‚Tempo 30’ an ‚Werktagen’ zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr eine akzeptable Schutzmaßnahme ist. Mit Bedacht ist der Sonntag ausgenommen, da kein Schulkind zu erwarten ist. Damit ist es eine plausible Annahme, dass auch gesetzliche Feiertage faktisch von der Geschwindigkeitsbeschränkung ausgenommen werden. Dieser Logik hat sich auch das Verwaltungsgericht in einem konkreten Fall angeschlossen.
Der Verwaltungsvorstand hat nun allen Ernstes den Instanzenweg beschritten. Er will ein Bußgeld von 25 Euro wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 13 km vor dem Oberverwaltungsgericht einklagen. Nun ist man bekanntlich vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Gut möglich, dass die Stadt Recht bekommt. Denn Juristen sind stark dem Wortlaut verpflichtet. Je höher die Instanz, desto mehr. Dem Rechtsklarheit Suchenden hat die Stadt damit ein hohes Kostenrisiko aufgeladen. Verliert sie dagegen, kann sie fröhlich bis zum Bundesverfassungsgericht weiter klagen. Denn ihre Kosten tragen die Bürgerinnen und Bürger.
Die Spitze ist aber, dass die Stadt auch bis zum endgültigen Urteil an der augenblicklich rechtswidrigen Praxis festhalten will. Die Folge ist, dass weiterhin Bußgeldbescheide eingetrieben werden, selbst wenn das Gericht dem Beklagten schließlich Recht gibt.
Die Fraktion der Wählergemeinschaft für Wuppertal hält dieses Vorgehen für inakzeptabel. Sie fordert den Verwaltungsvorstand auf, das Urteil des Verwaltungsgerichts zu akzeptieren und die Klage einstweilen zurückzuziehen. Sie würde damit den Bürgern signalisieren, dass sie mit ihnen auf Augenhöhe umgehen kann.
„Am Rande vermerken wir, dass die Stadt vor vielen Schulen an allen sieben Tagen blitzt, sogar rund um die Uhr. Wir sehen da schon Diskussionsbedarf für die Zukunft“ resümiert der stv. Fraktionsvorsitzende Günter Schiller.
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Haushaltsperre- Mindereinnahmen in Millionenhöhe durch Gewerbesteuerausfall- Kostenerhöhung in unklarer Höhe des Umbaus Döppersberg …..Ja irgendwie muss die Gegenfinanzierung gestemmt werden…….
Lächerlicher und verbissener (sich weiter emporklagen zu wollen)als in diesem Fall, kann man als Verwaltungsspitze nicht agieren.