Ist die Stadt nun rehabilitiert?

Zum Prozess des OLG Hamm in Sachen ASS Bochum fragt Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE: „Ist die Stadt nun rehabilitiert?“

Aktuelle Stellenangebote:

 

Zur Erinnerung:

Zwischen 2004 und Februar 2016 meldete ASS mit Sitz in Bochum, unter Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung über 80.000 Leasingfahrzeuge nicht in Bochum, sondern beim Straßenverkehrsamt in Wuppertal an. Dies war seit 2009 ein Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Auf den in Wuppertal zugelassenen Fahrzeugen sollte ASS laut eines bis Ende 2005 befristeten „Werbevertrages“ mit der Stadt Werbeaufkleber aufbringen und pro Aufkleber 10 Euro erhalten. Diese Praxis setzte die Wuppertal Marketing Gesellschaft (WMG) ohne schriftlichen Vertrag fort. Die ASS hat so über 800000 Euro erhalten, ohne eine Gegenleistung nachweisen zu können.

Auch das OLG Hamm stellte fest, dass insgesamt überhaupt nur 15000 Aufkleber gedruckt wurden und es aber mindestens 88000 hätten sein müssen, um diesen Vertragsbestandteil zu erfüllen.

Das OLG Hamm geht aber im Gegensatz zum LG Bochum davon aus, dass es einen wirksamen Vertrag gegeben haben könnte, da am Anfang Aufkleber an ASS geliefert worden sind.

Nachdem, was ASS und Stadt vorgetragen haben, geht das Gericht davon aus, dass das Aufbringen der Aufkleber schlicht „vergessen“ worden sein könnte. In einem Zivilprozess muss ein Gericht nur die Sachverhalte prüfen, die die Prozessparteien vorbringen. Es liegt auf der Hand, dass weder ASS noch die Stadt Dinge vorbringen und vorgebracht haben, die den Schluss zulassen, dass es sich dabei  um ein Scheingeschäft handeln könnte.
Einen möglichen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die mittelbare Gebührenreduzierung prüft das Gericht deshalb nicht, da dies nur das Innenverhältnis bei Stadt und WMG beträfe und keine Außenwirkung zu ASS habe.

Daraus ergeben sich für die Ratsfraktion weitere Fragen, die Gerd-Peter Zielezinski stellt: „Auch wenn das Gericht bei dieser Rechtsauffassung bleiben sollte, gibt es keinen Grund für die Stadtoberen zu feiern.

Denn es stellen sich immer noch die Fragen:

Wie war es möglich, dass von 2006 bis 2016 jährlich  ca. 80000 Euro bezahlt wurden, ohne eine Gegenleistung zu verlangen?

Wie war es möglich, dass es vergessen wurde, die Aufkleber zu produzieren, zu liefern und deren Anbringung zu überprüfen?

Wer trägt dafür die politische Verantwortung?

Vor diesem Hintergrund ist es durchaus verständlich, dass die Stadtspitze in der Vergangenheit alles darangesetzt hat, die Sache ASS unter den Teppich zu kehren.“

 

Anmelden

Aktuelle Stellenangebote:

Kommentare

  1. Likod sagt:

    Auch wenn es mehrere Verantwortliche gibt,
    der HAUPTSCHULDIGE ist der langjährige CDU-Stadtkämmerer Dr. Slawig.

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert