14.11.2024N. Bernhardt
Ja wo sind denn die markierten Abstellplätze für Leihscooter?
(Bild 1) Neumarkt: Ein komisches Fahrrad mit zwei stählernen Stolperfallenstierhörnern neben einer nicht markierten Abstellfläche in der sogenannten „Fußgängerzone“.
Vollmundig waren sie, die Versprechungen aus der Verwaltung zum einjährigen Leihscooter-„Versuch“: Man wolle die Fehler anderer Städte vermeiden, in den Innenstädten feste Abstellflächen ausweisen. [1] Im Nachhinein handelte es wohl eher um ein Versprecher, denn Forderungen vor allem der Bezirksvertretungen, diese Abstellflächen doch bitte zum Erkennen und zur Erkenntnis Aller zu markieren, sind im offenen Westfenster der Verwaltung herein- und im Ostfenster ungehört herausgehallt.
Bis Mitte September. Dort konnten doch tatsächlich „einige Örtlichkeiten identifiziert werden, an denen der Bedarf für markierte und beschilderte Abstellflächen signifikant erhöht ist.“ [3] – Sieh an!
Nun könnte man annehmen, daß die Verwaltung nach dem dünnen Jahresbericht [4] ein bißchen Gas gibt. Denn von den bisher nur in irgendwelchen „Apps“ der Anbieter vorhandenen Abstellzonen sieht man immer noch keine Markierungen, vergleiche untenstehende Fotos.
BUGA und Bauschzentrum müssen ja einen enormen Personalaufwand verschleißen. Auf die im Oktober ’23 von der BV Elberfeld beschlossene Radbügel in der Hofaue [4] warten wir ja auch noch, auch wenn im Juli (+9 Monate) bereits drei Striche auf die Fahrbahn gemalt wurden. [5]
Vielleicht erfahren wir in einem der nächsten Jahresberichte auch, wie die Beendigung des Leihvorgangs in der Fußgängerzone vonstatten gehen soll, wenn dies laut Sondernutzungserlaubnis dort doch gar nicht erlaubt ist. [6] Sinnvollerweise kann man in dieser Zeit auch ein paar Ladestationen für E-Bikes und Scooter dazu(be)stellen.
(Bild 2) Am Hauptbahnhof: keine Markierung. Offizieller Abstellplatz: der Schotterplatz. Tatsächlicher Abstellplatz: der Gehweg. Lt. Sondernutzungserlaubnis dürfen nur fünf Leihscooter dort stehen. Der regelmäßige Verstoß an dieser Stelle wird aber weder geahndet, noch die Erlaubnis entsprechend angepaßt. Motto: Wir pfeifen drauf. Auflagen und Bedingungen als reine Staffage.
(Bild 3) Der Fußgängerzonenparkplatz Laurentiusplatz. Auch hier befindet sich theoretisch eine ausgewiesene Abstellfläche für Leihscooter.
(Bild 4) Schloßbleiche Ⅰ: In dieser Fußgängerzone gibt es theoretisch einen Abstellbereich für Leihscooter. Ist es dieser hier…
(Bild 5) Schloßbleiche Ⅱ: … oder vielleicht dieser hier? Daß hier in der Fußgängerzone zu bestimmten Zeiten weder Leihscooter fahren, noch abgestellt werden dürfen, interessiert natürlich keinen. Schließlich hat der Rat der Stadt diesen widersprüchlichen Murks selbst beschlossen: In der Sondernutzungserlaubnis steht, daß diese u.a. in den Fußgängerzonen nicht gilt und dort weder Leihbeginn, als auch Leihende stattfinden darf. In der Liste der Abstellbereiche für Elberfeld liegen 10 der 18 in der Fußgängerzone.
(Bild 6) Kleine Klotzbahn: Auch hier keinerlei Parkmarkierungen in der Fußgängerzone.
⑉
Hinweise, Quellen und Verweise
[1] Gebiete mit ausgewiesenen Abstellbereichen. Diese sind bisher aber nur „virtuell“ bzw. theoretisch vorhanden, vgl. Hauptbahnhof Schotterplatz↓→Gehweg daneben. In den anderen Gebieten herrscht das Freefloat-Modell, wo die Leihscooter nach Beendigung des Leihvorgangs ausschließlich nach den theoretischen Auflagen der Sondernutzungserlaubnis abgestellt werden dürfen (z.B. nur dann, wenn ohne Scooter noch eine Gehwegbreite von 2,0 m verbleibt).
[2] VO/1104/24: Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter,
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=32359
[3] VO/1288/24 : Jahresbericht zur Pilotphase von Pedelec- und Elektrokleinstfahrzeug-Verleihsystemen in Wuppertal,
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=32558
[4] VO/0888/23: Radabstellanlage Hofaue 49,
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=30637
[5] https://www.njuuz.de/home/politik/verkehrswende-wuppertal-willkommen-bei-der-neuesten-radabstellanlage/
[6] siehe:
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