21.03.2019MdL Bialas.Engin.Neumann
Josef Neumann begrüßt EUGH-Urteil in Sachen Rettungsdienstleistungen
„Ich begrüße das Urteil des EUGH hinsichtlich der Vergabepraxis kommunaler Rettungsdienstleistungen sehr. Stellt es doch endlich Rechtssicherheit her. Es ist also nach Ansicht der Richter absolut zulässig, dass Rettungsdienstleistungen ohne EU-weite Ausschreibung an kommunale Anbieter, wie dem Deutschen Roten Kreuz und dem Arbeitersamariterbund vergeben werden. Das ist zum Wohle insbesondere der betroffenen Menschen, die Rettungsdienste in Anspruch nehmen müssen. Man kann nicht alles dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen, insbesondere gilt dies für den sensiblen Bereich der Rettungsdienste. Dies hat der EUGH nun unmissverständlich klar gestellt.“
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