Jürgen Hardt, MdB: Kinderlärm ist Zukunftsmusik und gehört zum Leben
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Da es in jüngerer Zeit verschiedene erfolgreiche Klagen gegen Kinderlärm in Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen gab, sah es die Bundesregierung als dringend erforderlich an, das geltende Lärmschutzrecht zu ändern, um die Rechtssicherheit für solche Einrichtungen zu erhöhen.
Hardt: „Es ist ja geradezu widersinnig, dass Kindergärten in Wohngebieten nur unter erschwerten Bedingungen errichtet werden können. Dies wird jetzt gesetzlich geändert.“
Mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wird sichergestellt, dass Kinderlärm, der von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen wird, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist. Dies bedeutet, dass Kinderlärm in Zukunft nicht mehr wie Lärm von Industrieanlagen oder anderen Lärmquellen behandelt wird.
Hardt: „Die Entscheidung des Bundeskabinetts unterstütze ich voll und ganz. Sie ist ein deutliches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Kindergeräusche gehören zum Leben, sie sind Teil unserer lebendigen Gesellschaft und wir sollten sie in unserer Mitte akzeptieren. Kinderlärm ist Zukunftsmusik.“
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Ich habe noch kein Kind gesehen, welches 4 – 5 Std. immer in demselben Ton ohne Luft zu holen geschrieen hat.
Kinderlärm ist meistens ein Ausdruck der Fröhlichkeit, welche in immer anderen Variationen zum Ausdruck gebracht wird.
Dagegen der 24 Std. Lärm der A 46………..der nie auf hört.