Kämmerer warnt vor Risiken bei Umsetzung differenzierter Grundsteuer-Hebesätze nach neuem NRW-Modell
Aktuell arbeitet die Steuerabteilung mit Hochdruck daran, die von den Finanzämtern Barmen und Elberfeld übermittelten Daten für die rund 110.000 neu bewerteten Objekte in das städtische System zu übernehmen. So sehr man im digitalen Zeitalter vermutet, dass solch eine Datenübermittlung für die Systeme ein Klacks sei – so sehr zeigt sich aber in der Realität, dass in vielen Fällen manuell nachgeprüft werden muss.
Gewerbe entlastet, Wohnen belastet?
Für die Steuerzahler strebt die Stadt die mit der Reform angekündigte Aufkommensneutralität an. Noch nach altem Recht wurden im städtischen Haushalt für 2025 rd. 80 Millionen Euro eingeplant. Daran soll sich auch nach Umsetzung der Grundsteuerreform erstmal nichts ändern.
Vor Belastungsverschiebungen gerade zwischen Wohngrundstücken und Geschäftsgrundstücken wurde bereits seit langem und vielfach gewarnt. Es hat nicht überrascht, dass sich dies auch in Wuppertal so zeigt. So könnte es nach Hochrechnungen der Stadt so sein, dass Geschäftsgrundstücke im Durchschnitt um rund 45 Prozent entlastet werden während Wohngrundstücke im Durchschnitt um rund 30 Prozent mehr belastet werden würden. Im individuellen Fall kann dies nochmal deutlich mehr oder weniger sein.
Forderung ans Land übermittelt
Aus diesem Grund hatten die Städte frühzeitig vom Land gefordert, diese Belastungsverschiebungen durch unterschiedliche Grundsteuermesszahlen wirksam abzufedern, und zwar landesweit einheitlich. So haben es auch andere Bundesländer längst gelöst. Mit dem jetzigen Gesetzesvorhaben von NRW-Finanzminister Optendrenk zur Einführung differenzierter Hebesätze soll das jetzt jede Kommune für sich selbst lösen. Damit erweist das Land auch der Stadt Wuppertal aber einen Bärendienst.
Ob sich das technisch noch rechtzeitig umsetzen lässt, ist sehr fraglich. Auch ist zu befürchten, dass die Nutzung differenzierter Hebesätze rechtlich angreifbar ist. Jedenfalls sei nicht bekannt, dass das Land dies verfassungsrechtlich abgesichert hätte. Vor allem aber wird damit eine konfliktträchtige Lastenverteilungsdebatte in die kommunalen Räte getragen und es droht ein neuer Flickenteppich bei den Grundsteuerhebesätzen, der langfristig für Diskussionsstoff sorgen wird.
Im Grunde lässt sich das Versäumnis des Landes nicht mehr wirklich heilen. Egal, ob der Rat der Stadt von einem differenzierten Hebesatzrecht Gebrauch machen wird oder nicht: In beiden Fällen droht eine Menge Ärger.
Verwaltungsbericht zeigt Entwicklung auf
Der Bericht der Verwaltung zeigt rückblickend auch auf, wie sich die Grundsteuer in Wuppertal in der Vergangenheit entwickelt hat: Bisher liegt die statistische Pro-Kopf-Belastung mit 216 Euro pro Jahr leicht unter dem NRW-Schnitt von 219 Euro pro Jahr. Dass das Pro-Kopf-Aufkommen in NRW insgesamt im Ländervergleich hoch liegt, liegt vor allem daran, dass in NRW vergleichsweise viele öffentliche Leistungen von den Kommunen zu tragen sind, während sich anderswo die Länder finanziell stärker einbringen. Im West-Ost-Vergleich komme hinzu, dass in Ostdeutschland auch über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch ältere Einheitswerte gelten. Dadurch ist die Grundsteuer in Ostdeutschland wesentlich geringer. Trotzdem sei die Entwicklung der Grundsteuer überall seit Jahrzehnten deutlich hinter der Inflationsrate zurückgeblieben. Gemessen an der Wertentwicklung der Immobilien ist auch in Wuppertal die Grundsteuerbelastung inflationsbereinigt sogar zurückgegangen.
Quelle: Stadt Wuppertal
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