Kämmerer Johannes Slawig von Verfassungsgerichtsurteil enttäuscht
Die Beschwerdeführer hatten sich nicht gegen die jeweiligen Aufgabenübertragungen als solche gewandt. Sie sahen sich vielmehr in erster Linie in ihrer Finanzhoheit verletzt, weil sie die mit der neuen Aufgabenverteilung verbundene Kostenzuweisung für unzureichend hielten
Die rund zwei Dutzend klagenden Kommunen scheiterten mit dem Versuch, ein Urteil zu erreichen, das das Land zu Sofortzahlungen verpflichtet. In den Medien wurde der Richterspruch überwiegend als Niederlage für die Kläger bewertet. Wuppertals Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig versucht, dem „Teilerfolg“ (O-Ton Stadtverwaltung) dennoch etwas Positives abzugewinnen: „Ich bin sehr enttäuscht, denn ich hätte erwartet, dass das Verfassungsgericht noch weitaus deutlichere Vorgaben im Sinne des Konnexitätsprinzips macht, zumal dieser seit 2004 verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz heute zum ersten Mal zu überprüfen war. Um so mehr war die Feststellung des Gerichts notwendig, dass ein voller Kostenausgleich gewährleistet sein muss. Wir erwarten nun deutliche Nachbesserungen des Landes auf der Basis der Evaluierung der Verwaltungsreform bis Ende Oktober.“
Die Kommunen und Landkreise sowie der Städtetag hatten das Land verklagt, weil sie nach ihrer Auffassung für die Übernahme von Landesaufgaben im Bereich der Umwelt- und Versorgungsämter keine ausreichende Kostenerstattung erhalten. Die Differenz für alle klagenden Kommunen soll sich auf zwanzig Millionen Euro jährlich belaufen. Das Land argumentierte, die Kostenerstattung an die Städte und Kreise bewege sich in der gleichen Höhe wie die früher bei den Landesbehörden entstandenen Kosten.
Die Städte Wuppertal, Solingen und Remscheid reklamieren für die Jahre 2008 und 2009 eine Deckungslücke von insgesamt fast 1,8 Millionen Euro. „Damit ist auch diese Verwaltungsreform ein weiterer Beleg dafür, dass die katastrophale Finanzlage der Städte eben nicht hausgemacht ist, sondern vor allem aus ständigen Verlagerungen von Lasten durch Bund und Land resultiert“, erklärte Slawig.
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Foto Landesverfassungsgericht: Rüdiger Wölk
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