Kleinkläranlage – Möglichkeiten zur Neuregelung

CDU-Fraktion fragt nach

Kleinkläranlagen – dem ersten Anschein nach ein „kleines“ Nischenthema, aber mit großer Wirkung für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, die ihr Abwasser gerne über Kleinkläranlagen behandeln möchten. Kleinkläranlagen kommen ausschließlich im Außenbereich zum Einsatz, da hier eine öffentliche Kanalisation meistens nicht vorhanden oder nicht vorgesehen ist. Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Diese Pflicht erfüllen sie in der Regel durch den Bau von Abwasserkanälen und kommunalen Kläranlagen. Im wenig besiedelten Außenbereich wäre jedoch der Anschluss aller Grundstücke aufgrund der großen Entfernungen technisch und finanziell zu aufwändig. Hier kommt aktuell der „rollende Kanal“ zum Einsatz, der das Abwasser in regelmäßigen Abständen auf den Grundstücken abholt und entsorgt. Ein Alternative könnten Kleinkläranlagen auf den eigenen Grundstücken darstellen.

LogoDer umweltpolitische Sprecher Thomas Hahnel-Müller erläutert die Anfrage der CDU-Fraktion:

„Bisher verweist die Wuppertaler Stadtverwaltung bei Genehmigungsverfahren für Kleinkläranlagen auf das Landeswassergesetz und entzieht in den meisten Fällen bestehenden Anlagen die Betriebserlaubnis. Darauf haben uns betroffene Bürgerinnen und Bürgern hingewiesen. Wir möchten deshalb von der Verwaltung wissen, ob auch eine andere rechtliche Handhabung möglich ist und ob z.B. im Rahmen einer Außenbereichssatzung die Stadt Wuppertal für Grundstücke im Außenbereich die Entscheidungsfreiheit zwischen Rollendem Kanal und Kleinkläranlagen als gleichberechtigte Entwässerungssysteme ermöglichen könnte. Die Konsequenzen einer möglichen Änderung der Regelungen in technischer, rechtlicher, ökologischer und finanzieller / haushaltstechnischer Hinsicht sind bisher weder bekannt noch transparent, deshalb bitten wir die Verwaltung, uns entsprechende Fakten und Zahlen zu liefern“, so Hahnel-Müller abschließend.

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