L 419 Weiterhin: Keine Autobahn durch Rondorf!

Jahrelang kämpfte eine Bürgerinitiative in Ronsdorf gegen den Ausbau der L 419 und musste sich gegen mächtige Gegner aus dem Lager der Autobahnlobby behaupten, die immer neue und breitere Straßen zur Bewältigung des Personen- und Güterverkehrs planten. 

Dabei spielten mögliche Naturzerstörung, Versiegelung von Flächen und der Schutz der Anwohner nur eine untergeordnete Rolle.

Bei der L 419 handelt es sich zudem um ein Projekt, dessen Wurzeln in den autobesessenen Planungen des letzten Jahrhunderts liegen. Sie sollte zu einem autobahnähnlichen Zwischenstück zwischen der A 1 und der A 46 auf 4 Spuren erweitert werden.

Bernhard Sander, städtebaupolitischer Sprecher der Fraktion Linkes Bündnis Wuppertal, beschreibt den aktuellen Stand: „Die jahrelangen Proteste der Ronsdorfer Bürger prallten unnachgiebig an den Planern der Düsseldorfer Bezirksregierung ab und scheiterten zudem an der Ratsmehrheit im Wuppertaler Stadtrat, die sich ebenfalls für den Ausbau aussprach und sich noch in der Februar-Sitzung dafür entschied, nicht gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Erst die Klage des „Ronsdorfer Verschönerungsvereins“ brachte Bewegung in die Sache und soll jetzt am 6.10. vor dem OVG in Münster verhandelt werden. Und jetzt stellt sich in einer Voraberklärung des Gerichts heraus, dass die Planung- da autobahnähnlich – nicht vom Land NRW, sondern vom Bund hätte erfolgen muss.“

Welche Blamage für die Straßenbauplaner! Doch noch schlimmer sind die Politiker, die jetzt zur Mauschelei aufrufen, indem sie vorschlagen, die Planung einfach an den Bund zu übertragen!

Am 26.9. sind die Bürger*innen eingeladen, um 19 Uhr zur Podiumsdiskussion in die Erich-Fried-Gesamtschulen zu kommen, wo es sicherlich interessante Informationen geben wird.

Logo Fraktion Linkes Bündnis WuppertalLogo Fraktion Linkes Bündnis Wuppertal ©Fraktion Linkes Bündnis Wuppertal im Rat der Stadt

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Art. 90 GG:
    (1) Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.
    (3) Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.
    Was eine „autobahnähnliche“ Planung ist, weiß das Linke Bündnis allein. Und was eine Blamage ist, erfährt es spätestens, wenn es am Sonntag, 6.10., zur mündlichen Verhandlung nach Münster fährt.

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