Land muss beim OGS-Ausbau stärker unterstützen

Obwohl der Bund das Ganztagsförderungsgesetz bereits vor zwei Jahren erlassen hat, hat die NRW-Landesregierung die Ausgestaltung hinsichtlich Personalstandards und Qualität nach wie vor nicht ausreichend konkretisiert.

„Bereits vor zwei Jahren wurde das Ganztagsförderungsgesetz (GaFög) durch den Bund erlassen, doch die Ausgestaltung hinsichtlich der Personalstandards und der Qualität im Offenen Ganztag ist von Seiten der NRW-Landesregierung nach wie vor nicht ausreichend konkretisiert. Das bringt erhebliche Probleme für Kommunen wie Wuppertal mit sich“, ärgert sich Yannik Düringer, Sprecher der SPD-Ratsfraktion im Jungendhilfeausschuss.

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„Nicht nur, dass der momentane Fachkräftemangel die Träger des Offenen Ganztags vor massive Personalprobleme stellt, auch die Tarifsteigerungen bereiten gerade den kleineren Trägern große Schwierigkeiten. Und nun greift bald auch noch der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz, und die Landesregierung hat immer noch keine klaren Rahmenbedingungen für die qualitative Ausgestaltung des Ganztags definiert. Aber die Zeit drängt. Um die Fördermittel vom Bund abrufen zu können, müssen die Maßnahmen für den OGS-Ausbau bis Ende 2027 abgeschlossen sein“, mahnt Susanne Giskes, schulpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion.

„Hauptproblem ist nach wie vor die Finanzierung, denn die Kommunen müssen einen Eigenanteil von 15 % leisten. Somit wird der Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote ein Ausbau nach kommunaler Kassenlage. Aktuelle Steuerschätzungen prognostizieren nun Mehreinnahmen von ca. 500 Millionen Euro für NRW. Wir unterstützen die Landes-SPD in ihrer Forderung, diesen zusätzlichen finanziellen Spielraum für den Erhalt und den Ausbau der sozialen Infrastruktur in den Kommunen zu nutzen. Städte wie Wuppertal, mit einer so angespannten Haushaltslage, brauchen hier einfach mehr Unterstützung vom Land“, erklärt Yannik Düringer abschließend.

Zum Hintergrund: Das von der Bundesregierung eingeführte Ganztagsförderungsgesetz besagt, dass ab August 2026, beginnend mit den Kindern der ersten Klasse und dann sukzessive aufwachsend bis zur vierten Klasse, alle Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag erhalten sollen.

 

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