09.07.2016geweb
Land reicht überflüssiger Weise Bauvoranfrage für Müngstener Straße ein
Land reicht überflüssiger Weise Bauvoranfrage für Müngstener Straße ein
BI Keine Forensik bleibt gelassen
Das Gesundheitsministerium NRW macht seine Ankündigung wahr und reicht eine Bauvoranfrage für eine Forensik auf Lichtscheid ein. Die BI Keine Forensik auf Lichtscheid hält diesen Schritt für völlig überflüssig. Da Stadtspitze und Stadtrat aber eine Forensik Lichtscheid weiter ablehnen und die Stadt im Zweifelsfall eine Klage angekündigt hat, sieht die BI aber keinen Grund zur Besorgnis.
Die Bauvoranfrage war schon länger erwartet worden. Nach Aussage der Gesundheitsministerin Steffens dient sie aber nur der rechtlichen Absicherung für den Fall, dass die Forensik an der Kleinen Höhe nicht realisiert werden kann. Das halten die Stadt und auch die BI Keine Forensik auf Lichtscheid für unwahrscheinlich.
„Wir gehen davon aus, dass es sich um eine reine Formsache handelt. Die Bauvoranfrage wird zu keinerlei realen Effekten führen. Die Planungen an der Kleinen Höhe sind davon unberührt.“, ist sich Georg Weber von der BI sicher.
Die Bauvoranfrage ist zum jetzigen Zeitpunkt dennoch vollkommen überflüssig: Schon im März hatte der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW – Eigentümer des Geländes an der Müngstener Straße – der BI Keine Forensik auf Lichtscheid schriftlich mitgeteilt[1], dass der Umzug der Bereitschaftspolizei erst Anfang 2022 beginnt – mit offenem Ende. Die Müngstener Straße steht daher auf Jahre hinaus für eine Forensik ohnehin nicht zur Verfügung.
Weber weiter: „Frau Steffens könnte unabhängig vom Ausgang der Bauvoranfrage eine Forensik auf Lichtscheid weder in dieser, noch in der kommenden Legislaturperiode realisieren. Ehe das Gelände an der Müngstener Straße frei wird, sind die Planungen, vermutlich sogar der Bau, an der Kleinen Höhe längst abgeschlossen. Da das Land die Plätze dringend braucht, ist Lichtscheid keine reale Option.“
Die BI geht davon aus, dass die Stadt unabhängig davon die nötigen Schritte zur Ablehnung der Bauvoranfrage bis hin zur Klage ergreifen wird, die aus Gründen rechtlicher Fristwahrung nötig sind.
„Ministerin Steffens hätte sich und der Stadt diese unnötige Vergeudung von Ressourcen ersparen sollen. Aus unserer Sicht dient die Bauvoranfrage nur einem Zweck: Man will die Stadt unter Druck setzen, die Forensik Kleine Höhe tatsächlich zu realisieren. Das Ministerium hätte die Energie besser in eine echte, dritte Standortalternative investiert.“, kommentiert Weber.
[1] Mail des BLB, namentlich Herrn Franz Wanders, vom 4.3.2016
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