Landrecht bricht Bundesrecht: der Radstellen-Bauweg

Eine wichtige Regel: für Baustellen ist immer Platz. Wo Radfahrer (oder Fußgänger) bleiben, ist völlig schnuppe.

Der hochoffizielle Fahrradstadt-Radweg endet heute an der Baugrube.

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Wir sind es in Wuppertal bekanntlich gewohnt, daß Radwege wie am Wall, Radfreigaben wie an der Hünefeldstraße und Tempo 50 wie am Hardtufer dort angeordnet werden, wo möglichst viel Quer- und Gegenverkehr sowie ausgesprochener Überholdrang herrscht. [4] [5] [6]

Das Sichtfahrgebot für Radfahrer im Wuppertaler Landrecht lautet: Nicht schneller fahren, als das Amt 104/5 im Notfall bereit ist zu planen. Und das ist oftmals nicht weit.

Bei Baustellen wird je nach Lust und Laune wahlweise der Radweg einfach abgesperrt, eventuell ein „Radweg Ende“ aufgestellt, und noch seltener der Bordstein abgerampt. Warnlampen funktionieren meistens nicht, sofern überhaupt welche vorhanden sind. [2] Die RSA-Regelpläne [1] sind in Wuppertal reine Theorie, die Mitgliedschaft im AGFS offenbar eine reine PR-Aktion. [3]

Beispiele gefällig? Foto oben: Auf Baustellen muß man nicht hinweisen. Die sieht jeder Blinde. Radwege müssen wir nicht auf die Fahrbahn überführen, so mit Rampe. Sollen die Radfahrer gefälligst auf dem Gehweg weiterfahren – oder wie?

Der hochoffizielle Fahrradstadt-Radweg endet heute an der Baugrube. Blick von der Seite. Umeleitung? Nicht vorhanden. Ausschilderung? Nicht vorhanden. Grips? …

Auf diesem weggebaggerten hochoffiziellen „Radweg“ sollen eigentlich Radfahrer fahren und am Kreisverkehr queren. Da kann man das „Radverkehrskonzept“ gleich mit in die Baugrube schmeißen: Markierte oder gar abgesicherte Umfahrungen? Wo denken Sie hin!

Absperrungen sollen vor Stürzen in die Baugrube schützen. Leider fällt die Absperung selbst fast in die Grube.

Auch die notwendige Überdeckung brauchen wir in Wuppertal nicht. Die „Absperrungen“ sind auf diese Weise reine Sichtblenden und fallen bei Gelegenheit gleich mit in die Baugrube, vor der sie eigentlich schützen sollen.

Radweg Ende, drei Meter Startbahn zum Flug über die Baugrube voraus. Denn eine Rampe zur Fahrbahn gibt es nicht.

Da stehste nun am Hofkamp, und kommst dank fehlender Rampe nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn (links). Ganz toll. Dafür haben sie sich rührend um die Geisterradler gekümmert (rechts, Gegenrichtung), die „dürfen“ dann auf dem Gehweg fahren.

Berliner Straße: Dasselbe Bild. Beschilderung fehlt, die Rampen fehlen, funktionsfähige Warnlampen im Dunkeln Mangelware, Führung des Radverkehrs um die Baustelle fehlt.

Auch auf der Berliner Straße haben Baustellen zur Zeit viel Sonderrechte auf Radwegen, so ganz ohne Blaulicht und Martinshorn. Wenn man Glück hat, ist das Ende ausgeschildert (Mitte) oder man hat zufällig gerade eine Einmündung, auf der man barrierefrei auf die Fahrbahn kommt (links). Richtung Oberbarmen (rechts, keine Rampe) soll man wohl auf dem Gehweg weiterfahren.

Sucht noch ein Maulwurf ein zu Hause? Eine offene Baugrube ist noch frei. Gegenüber steht eine Absperrung LÄNGS auf dem Radweg, damit man sie vermutlich nicht erst sieht, bevor man im Dunkeln dagegenfährt.

Wer abends nichtsahnend auf der Berliner Straße fährt, sollte vor offenen Baugruben (links) und längs mitten auf dem Radweg platzierten Hindernissen (rechts) achtgeben. Die sind extra schön längs platziert, damit man sie nicht sieht. Da nützen auch die Pseudo-Warnlampen nichts, denn die strahlen höchstens zur Seite.

Diese Warnlampen sind entweder nicht vorhanden oder tot.

Dieselbe Lage wie im Bild zuvor, allerdings im Dunkeln: Warnlampen gibt es nicht, oder sie sind „tot“ und damit reine Staffage.

Man sieht: Um Radfahrer, Fußgänger und deren Sicherheit kümmert man sich einen feuchten Staub. Erst wenn wieder ein Radfahrer bei den Engeln singt, dann tut es offiziell ganz schrecklich leid.

Quellen und Verweise

[1] RSA-Regelpläne für innerörtliche Straßen, hier: Regelpläne B II ab Seite 77,
https://www.fgsv-verlag.de/pub/media/pdf/Regelplaene_B_Auszug_RSA_2021_FGSV%20370.pdf

[2] Einhaltung der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen,
VO/1010/22,
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=27790

[3] Baustellenabsicherungen nach Empfehlung AGFS NRW, VO/0566/20
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=24172

[4] Cycleride: Goldener Pannenflicken für 20/21 für Wuppertal,
http://cycleride.de/component/joomgallery/pannenflicken-20-21/20-21-wuppertal.html

[5] Silberner Pannenflicken für 21/22 für Wuppertal,
http://cycleride.de/component/joomgallery/pannenflicken-21-22/pannenflicken-21-22-wuppertal.html

[6] „Angeordnete Gefährdung?“, FDD auf Youtube, Folge 211 ab Minute 8:
www.youtube.com/watch?v=F5SACmY5xLo&t=480

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Kommentare

  1. N. Bernhardt sagt:

    Wozu gibt es die ganzen Regelpläne für Baustellen, wenn diese keine Sau anwendet? Wenn es noch nicht einmal Behörden und ihre Auftragnehmer schaffen, einen rechtskonformen verkehrlichen Bauzustand ihrer Wege und Baustellen hinzukriegen, ist das für die Verkehrsteilnehmer erst recht eine Einladung, auf dem Gehweg weiterzufahren. Ist für sie schneller und sicherer.

    Für den Kreisverkehr heißt das, den Radverkehr frühzeitig durch ausreichend bemessene Schleusen vor dem Kreisel auf die Fahrbahn zu führen. Die gemeiname Führung von Kfz und Rad im Kreisverkehr ist übrigens auch die Empfehlung für die Regel.

  2. Susanne Zweig sagt:

    Baustellen auf benutzungspflichtigen Radwegen sind Alltag. Die rechtskonforme Lösung ist: an der letzten Bordsteinabsenkung vor der Baustelle auf die Fahrbahn wechseln. Gehupe ertragen (Radweg-Baustellen sind für viele Autofahrer unsichtbar). Und bei der ersten Bordsteinabsenkung nach der Baustelle wieder zurück.
    Da über den Hofkamp einer der gefährlichsten Radwege Wuppertals führt, würde ich mir überlegen, überhaupt wieder zurück zu wechseln.
    Radweg-Ende-Schilder werden eher selten aufgestellt und noch seltener da, wo sie hingehören. Radweg-Anfang-Schilder sind vom Aussterben bedroht. Ein Fortschritt ist, dass die unsäglichen Verbotskombis für Fußgänger und Radfahrer (Vz 259 + 254) an Baustellen aus der Mode gekommen sind.
    Dass sich Geisterradler an Verkehrsschilder halten, ist ein Aberglaube, den ich dem Verkehrsressort nicht nehmen will.

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