03.05.2024N. Bernhardt
Landrecht bricht Bundesrecht, Teil IV
Zweispurig von der Bundesallee in die Morianstraße abzubiegen, oder aus letzterer zweispurig rechts auf die Bundesallee? Unmöglich! Eine Fahrspur für den Radverkehr opfern? Unmöglich! Ein Streifen fürs Laden und vorgezogene Gehwege auf dem Wall anstelle des sinnlosen Radmehrzweckstreifens? Unmöglich!
Nur für Baustellen ist scheinbar immer Platz. So lange, wie es sinnlos ist. Ebenso scheinen die ganzen Ausschreibungsbedingungen VOB, UVgO-VgV und ZVB (letztes Bild) den Hinweis, daß stets die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind, rein formell für die Theorie aus Haftungsgründen zu beinhalten. [1] Im Fall Döppersberg nahm diese Praxis schon kafkaeske Situationen an wie im obigen Bild, wo Baustellen schlicht mit dem Verkehrszeichen 259 „Verbot für Fußgänger“ „abgesperrt“ waren und sich Auftraggeber wie -nehmer wohl so aus der Haftung wie Verantwortung stehlen wollten. Anwohner, Angestellte und Restaurantbesucher mußten dann über Kanaldeckel und metertiefe Gruben stolpern, denn einen ordnungsgemäß eingerichteten Ersatzgehweg gab es nicht.
Blick ins Jahr 2024. Inzwischen gelten verschärfte Baustellenrichtlinien [2], zumindest in der Theorie. In der Praxis hat sich nichts geändert, denn kontrolliert wird offenbar nicht (wirksam), wie das Beispiel „Baustelle“ Genügsamkeitstraße (Bild oben) zwischen Neumarktstraße und Kleine Klotzbahn zeigt: Die Absperrungen sind irgendwie aufgestellt, Warnlampen funzeln im Dunkeln, nicht und sind reine Staffage, der Gehweg ist nicht barrierefrei (keine Rampe), ein Ersatzgehweg fehlt, der Kfz-Verkehr wird ohne Vorwarnung als Geisterverkehr über den benutzungspflichtigen Radweg „umgeleitet“. Die Beschilderung ist nicht erwähnenswert, wohl aber, daß seit das Bauloch seit vier Wochen existiert, ohne daß daran gearbeitet wird.
Etwas weiter westlich wird auch gebuddelt, liegen Rohre offen auf der Straße herum, existiert über hunderte Meter ein Haltverbot (Verkehrszeichen 283 StVO), das aber niemanden interessiert. Auch hier kommt der Kfz-Verkehr dank Baustelle unvermittelt dem Radverkehr auf seiner Radspur entgegengeschossen.
Von einem auf den anderen Tag ist eine weitere „Baustelle“ eingerichtet beziehungsweise der einzige Gehweg entlang der Straße Döppersberg runter zur Bundesallee gesperrt. Ankündigung? Umleitung? Fehlanzeige. Wer laufen kann, ist klar im Vorteil, dann kann man einfach um die Absperrungen herumlaufen. Eine Baustelle ist weit und breit nicht sichtbar. Erst auf Nachfrage von Radio Wuppertal erfährt der Hörer, es handele sich um eine „Routineuntersuchung“. [3]
Absperrungen sollen laut Richtlinien einen Absturz in Baugruben verhindern, auch wenn ein Fußgänger oder Radfahrer mit Karacho dagegenhaut. Oftmals fallen die Absperrungen wegen dem kunstvollen, meist mit möglichst wenig Aufwand zusammengesteckten Mikadogebilde selbst in die Baugrube (Bild unten), sind sinnfrei angeordnet oder gar nicht vorhanden, vergleiche Bild oben. Bei größeren Baugruben werden Fahrbahn und Gehwege als Baulager mißbraucht – wohl in der Hoffnung, daß diese „Baustelle“ selbst jeder Blinde sieht, oder aus Liebe zur eigenen Gesundheit ohnehin meidet.
Weiterführende Quellen und Hinweise:
[1] Landrecht bricht Bundesrecht, Teil III
[2] Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinien_f%C3%BCr_die_Sicherung_von_Arbeitsstellen_an_Stra%C3%9Fen
https://rsa-online.com/
[3] Gehweg am Döpps zwei Tage gesperrt, veröffentlicht: Mittwoch, 17.04.2024 11:57
https://www.radiowuppertal.de/artikel/gehweg-am-doepps-zwei-tage-gesperrt-1961168.html
Ausschreibungsunterlagen der Stadt Wuppertal. Völlig unverständlich, wieso dann am Döppersberg eine sich selbstauflösende Klagemauer verbaut werden konnte. Gerüchte unken etwas von fehlender Kontrolle…
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