07.04.2022

Lindh: BAföG steigt und wird ausgeweitet – Erster Schritt zu umfassender Reform

Der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete Helge Lindh begrüßt die in dieser Woche im Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).

 Der Gesetzentwurf reagiere auf die sinkende Zahl an Studierenden, die von einer Förderung profitieren und sorge damit für mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem. Durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge, der Anhebung des Höchstalters für die Aufnahme eines Masterstudiums oder einer förderungsfähigen Ausbildung auf 45 Jahren und der Erhöhung des Wohnzuschlags werde das BAföG an die geänderten Realitäten und Erfordernisse des Bildungssystems angepasst. Von der Reform profitierten auch viele Wuppertaler Studierende, die derzeit überdurchschnittlich oft und viel neben dem Studium arbeiten müssten und durch das Fördersystem fielen. Die nun vorgestellte Reform sei nur der erste Schritt zur umfassenden Neuaufstellung des BAföG in dieser Legislaturperiode. Das BAföG müsse wieder zu einem Instrument für echte Durchlässigkeit im Bildungssystem werden. Lindh:

„Finanzielle Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Sie darf nicht vom Elternhaus abhängen. Chancengerechtigkeit ist ein wichtiges Versprechen unserer Gesellschaft. Die sinkende Förderquote im BAföG ist ein beunruhigendes Zeichen, dass dieses Versprechen nicht überall gilt. Ein Studium darf nicht am Einkommen der Eltern scheitern. Wir benötigen eine umfassende BAföG-Reform, die das Ziel eines wirklich durchlässigen Bildungssystems und akademischer Teilhabe unabhängig von der Herkunft verwirklicht.

Mit der vorgeschlagenen Reform ist auf diesem Weg ein wichtiger erster Schritt gelungen: Mit der Erhöhung der Einkommensfreibeträge um 20% werden wieder mehr Schüler*innen und Studierende Anspruch auf Ausbildungsförderung erhalten. Die geplante Erhöhung des Wohnzuschlags führt zu einem monatlichen Förderhöchstbetrag von bisher 861 auf 931 Euro und spiegelt damit die steigenden Mieten und höheren Lebenshaltungskosten wieder. Mit der Erhöhung der Altersgrenze für den Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung auf 45 Jahre tragen wir der Realität Rechnung, dass immer mehr Beschäftigte auch in der Mitte des Erwerbsleben noch weitere Qualifikationen erwerben möchten oder auch müssen.

Zugang zu Ausbildung und Studium muss allen geeigneten Bewerber*innen eröffnet werden. Wissen und Qualifikation sind das größte Kapital, dass unser Land für die Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit hat. Eine angemessene Ausstattung der Ausbildungsförderung ist deshalb nicht nur eine Frage von Chancengerechtigkeit, sondern auch von gesellschaftspolitischer Vernunft. Die Einbringung des Gesetzentwurfs ist gut für viele Studierende und Schüler*innen in Wuppertal, die derzeit überdurchschnittlich oft und viel neben dem Studium arbeiten müssen.“

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