08.04.2022Helge Lindh
Lindh: Bundesbeteiligung an Aufnahmekosten ukrainischer Flüchtlinge vereinbart
Insgesamt würden kurzfristig direkt über zwei Milliarden Euro für Länder und Kommunen bereitgestellt. Hinzu komme eine Verstetigung der Beteiligung an den Integrationskosten der Länder und Kommunen. Lindh betonte in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag die außergewöhnliche Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. Das Engagement der Bevölkerung sei ein Geschenk für unser Land und müsse mit allen Mitteln unterstützt werden. Diese Arbeit und die Handlungsfähigkeit der Kommunen müssten finanziell abgesichert werden. Man dürfe dabei nicht die Fehler der Jahre 2015 und 2016 begehen und sich in Kompetenzstreitigkeiten und Instrumentalisierungen verlieren. Lindh:
„Bei allen Entscheidungen der kommenden Wochen und Monate muss eins klar sein: Es geht um die Menschen, die vor Putins verbrecherischen Angriffskrieg in der Ukraine flüchten und in unserem Land Schutz suchen. Während meiner Hilfsfahrt an die polnisch-ukrainische Grenze durfte ich beide Seiten hautnah erleben: Die Seite derer, die dem Schrecken des Kriegs gerade rechtzeitig entkommen sind und die Seite der Helfenden, der Hoteliers, Busunternehmen, Freiwilligen, Gastronomen und vielen mehr, die völlig selbstverständlich und unprätentiös geholfen haben. Dieses Engagement ist ein Geschenk für unser Land!
Es geht jetzt darum, diese Menschen dauerhaft aufzunehmen, zu versorgen, Schulen und Kindergärten fit zu machen sowie zu Integration zu ermöglichen. Das ist die Aufgabe, vor der wir stehen. Die Menschen in Not müssen im Mittelpunkt unseres Handelns stehen. Der Bund wird sich an der Finanzierung beteiligen. Dieses wichtige Signal geht vom Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz aus. Insgesamt werden kurzfristig 500 Millionen Euro für die Kosten der Unterkunft in den Kommunen, 500 Millionen Euro für die Finanzierung der bisherigen Lebenshaltungskosten und eine Milliarde Euro für die übrigen Kosten von Ländern und Kommunen – etwa im Bereich Gesundheitsversorgung und Kinderbetreuung – bereitgestellt. Diese Zusagen tragen der Tatsache Rechnung, dass viele Kommunen, wie insbesondere auch Wuppertal, bisher in Vorleistung gegangen sind, um die Aufnahme zu ermöglichen.
Entlastet werden die Kommunen auch durch die Tatsache, dass die Leistungen für die registrierten Ukrainerinnen und Ukrainer ab dem 01. Juni denen von anerkannten Asylbewerbern gleichgestellt werden. Sie erhalten damit kurzfristig Zugang zu Leistungen nach SGB II oder XII und sind damit besser abgesichert als bisher. Besonders wichtig ist auch das Bekenntnis der Bundesregierung, langfristig und verlässlich in die Finanzierung der Aufwendungen für die Integration einzusteigen. Die Botschaft dieses Tages lautet: Die humanitäre Herausforderung, die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland aufzunehmen, wird nicht an der Finanzierung scheitern.
Unzählige Bürgerinnen und Bürger engagieren sich selbstlos in der Flüchtlingshilfe. Es ist bewegend, mit wie viel Herzblut in Wuppertal und in ganz Deutschland den Menschen in Not geholfen wird. Dieses Engagement ist unser größtes Kapital. Es ist daher richtig, dass die bürokratischen Hürden so niedrig wie möglich gehalten werden: Die Arbeitsaufnahme wird unkompliziert gestattet, der Bund unterstützt bei der Registrierung und legt ein Förderprogramm auf, dass gezielt die Hilfe von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer für ihre Mitgeflüchteten unterstützt. Vor uns liegen zweifellos schwierige Monate: Mit dem Engagement der Bevölkerung und der Unterstützung der staatlichen Stellen wird es gelingen, auch diese Herausforderung zu meistern.“
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