14.01.2021Helge Lindh
Lindh: Kinderrechte ins Grundgesetz – Umsetzungsvorschlag liegt vor
Bis zur Verfassungsänderung blieben aber noch Fragen offen, so der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete Helge Lindh. Der jetzige Vorschlag sei das Ergebnis langer und intensiver Verhandlungen und dementsprechend ein zentraler Schritt zur Stärkung und Einrichtung einer verfassungsrechtlich garantierten Stellung von Kinderrechten in der Bundesrepublik. Lindh:
„Seit Jahrzehnten wird in Deutschland darüber diskutiert, ob Kinderrechte Verfassungsrang haben sollten. Wir sagen klar: Ja, Kinderrechte gehören in unser Grundgesetz. Das Wohlergehen der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu schützen muss auch an höchster gesetzlicher Stelle verankert werden. Der jüngst veröffentlichte Vorschlag, der maßgeblich vom Bundesjustiz- und dem Bundesfamilienministerium erarbeitet wurde, trägt einer jahrzehntelangen Debatte Rechnung und ist ein wichtiger Schritt, der alles andere als symbolische Auswirkungen haben wird.
Besonders zu danken ist selbstverständlich auch den Organisationen, die sich für die Rechte von Kindern einsetzen und mit ihrer täglichen Arbeit daran arbeiten, allen Kindern dort eine Chance auf ein kindgerechtes Aufwachsen zu ermöglichen, wo die Familie das nicht leisten kann. Der Druck, etwa des Kinderschutzbundes, den ich auch in Wuppertal bereits mehrfach besuchen und kennenlernen durfte, war sehr wichtig, um den Koalitionspartner im Bund zum Einlenken zu bewegen. Die Grundgesetzänderung soll allen Parteien, die sich tagtäglich um das Wohlergehen von Kindern kümmern, den Rücken stärken und die Beteiligung der Kinder und ihrer Perspektive noch fester im Rechtsrahmen verankern. Es handelt sich dabei um eine Anerkennung der Arbeit der sozialen Dienste, Kindertageseinrichtungen und Schulen, die sich lange für eine derartige Ausweitung eingesetzt haben.
Ich bin zuversichtlich, dass die anstehenden Debatten im Parlament von allen demokratischen Parteien mit Wohlwollen für das wichtige Ziel des Kinderschutzes und der Kindesbeteiligung geführt werden und wir schon bald eine Verfassungsänderung beschließen können.“
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Zu sagen, dass ein Vorschlag auf dem Tisch liegt, aber nicht zu sagen, was darin steht ist genauso, als wenn das Fernsehen ein Konzert überträgt, aber den Ton abstellt.
Helge Lindt hat über die Grundrechte referiert. Was hat er gesagt? Das hat er nicht gesagt.