12.06.2020

Lindh: Kindeswohl schützen, Kinderrechte ins Grundgesetz

Angesichts der aktuellen Diskussion um einen effektiveren Schutz des Kindeswohls plädiert der Wuppertaler Bundestagsabgeordnete und Innenpolitiker Helge Lindh für die zügige Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz, die Überprüfung der Ermittlungsverfahren und konsequentere Präventionsmaßnahmen.

Zu diesem nötigen Dreischritt im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie erklärt Lindh:

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Helge LindhHelge Lindh ©SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

„Das Kindeswohl muss in unserer Gesellschaft an erster Stelle stehen. Dieser Anspruch spiegelt sich derzeit aber nicht in unserer Verfassung ab. Daher müssen wir als erste Säule im Kampf gegen Kindesmissbrauch die Kinderrechte endlich, wie schon lange gefordert und bereits in einer Bund-Länder-Gruppe erörtert, ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die Union muss hier ihre Verzögerungstaktik aufgeben. Gerade jetzt, wo weite Teile der Gesellschaft für das Problem sensibilisiert sind, wäre es ein wichtiges Signal an die Betroffenen, dass ihre Rechte fortan noch stärker als bisher grundgesetzlich verankert sind.

Zudem müssen wir als zweite Säule die Schwächen in der Verfolgung dieser schrecklichen Straftaten aufdecken: Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen und muss auch als solches im Gesetzestext auftauchen. Der Bund wird hier seinen Teil erledigen: Wir erwarten eine schnelle Beratung im Plenum des Deutschen Bundestags. Die Ermittlungsbehörden müssen weiter gestärkt werden. Die Verfolgung von Kindesmissbrauch duldet keinerlei Verzug, wie die schrecklichen Taten von Münster, Lügde und Bergisch Gladbach zuletzt gezeigt haben.

Höhere Strafen sind nötig und gerechtfertigt. Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch: Durch härtere Strafen allein kann schwerer Kindesmissbrauch nicht verhindert werden. Wir brauchen ununterbrochene Präventions- und Schutzketten. Ohne diese dritte Säule können wir den Kampf gegen Kindesmissbrauch nicht gewinnen. Alle Stellen, an denen Kinder zusammenkommen, müssen sensibilisiert werden. Familiengerichte müssen personell angemessen ausgestattet sein und mit den Befugnissen ausgerüstet werden, die sie benötigen. Die Kinder- und Jugendarbeit ist entsprechend zu stärken, um Kinder in Gefahr nicht allein zu lassen.“

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