03.06.2022Helge Lindh
Lindh: Sondervermögen für die Bundeswehr notwendiger Schritt
Am heutigen Freitag entscheidet der Bundestag. Diese Maßnahme sei schmerzhaft, weil Sie eine Zäsur in der Verteidigungs- und Friedenspolitik der vergangenen Jahrzehnte markiere. Die Bereitstellung der Mittel sei aber gleichwohl notwendig, da sich mit dem völkerrechtswidrigen Einmarsch Russlands in der Ukraine die Bedrohungslage in Europa massiv verschärft habe. Die Fähigkeit zur Bündnis- und Landesverteidigung müsse unbedingt gewährleistet bleiben und ausgebaut werden. Gleichzeitig seien Mängel in den Beschaffungskanälen der Bundeswehr abzustellen. Lindh:
„Die Abstimmung über ein Sondervermögen für die Bundeswehr ist nicht weniger als eine Zäsur. Die Einrichtung dieses Sondervermögens ist Teil der Zeitenwende, die der Einmarsch Putins in der Ukraine ausgelöst hat. Seit Ende des Kalten Krieges lebten viele von uns im Glauben, dass die Zukunft Europas weitgehend friedlich und ohne kriegerische Konflikte verlaufen wird. Diese Hoffnung wurde in den 1990ern mit den Kriegen auf dem Balkan zerstört, und sie wurde durch Putins Aggression in der Ukraine erneut fundamental erschüttert.
Putins Invasion bedroht nicht allein die Ukraine. Putins Angriff ist ein Krieg gegen die Demokratie und liberale Gesellschaften. Die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands ist in der NATO gewährleistet. Wir müssen aber auch anerkennen, dass Deutschland einen stärkeren Beitrag leisten und sich auf die neue Bedrohungslage einstellen muss. Dazu gehören auch die unmittelbare Verbesserung der Ausstattung der Bundeswehr und die Überprüfung von Beschaffungsprozessen. Das Sondervermögen gibt dazu den ausreichenden Spielraum.
Diplomatie bleibt immer das erste Mittel friedvoller Außenpolitik. Der Krieg zeigt aber auch, dass Diplomatie dort Grenzen hat, wo sie auf keinen Verhandlungs- und Gesprächspartner trifft. Putin hat nie ernsthafte Verhandlungen zur Konfliktbeilegung geführt. Solange dieser Zustand anhält, stehen wir in der Pflicht, die Ukraine zu unterstützen und die eigene Verteidigungsfähigkeit zu sichern. Die Mittel für wirtschaftliche Zusammenarbeit, für friedliche Konfliktbeilegung und auch für innenpolitische Aufgaben bleiben durch das Sondervermögen unangetastet.“
Weiter mit:
Kommentare
Neuen Kommentar verfassen