05.11.2019Ratsfraktion DIE LINKE
LINKE bestätigt: Hartz IV zu großen Teilen verfassungswidrig
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 05.11. 2019 zu den Sanktionen unterhalb des Hartz IV-Regelsatz-Existenz-Minimums, erklärt Susanne Herhaus, sozialpolitische Sprecherin der Ratsfraktion DIE LINKE: „Nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts verstoßen die Sanktionen teilweise gegen das Grundgesetz. Das Urteil ist ein wichtiger Schritt, auch für Wuppertalerinnen und Wuppertaler, die unter den Folgen der Sanktionen nach § 31 SGBII, wie z.B. Hunger, Stromsperren, Zwangsumzügen und den Verlust der gesetzlichen Krankenversicherung zu leiden hatten.“
Das Bundesverfassungsgericht hat die Sanktionen gegen Hartz IV-Betroffene erheblich eingeschränkt! Die 100%-Kürzungen sind ebenso verfassungswidrig wie die 60%-Kürzungen – ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit.
Hartz IV geht uns alle an. Die Grundidee der Agenda 2010 war: einen Niedriglohnsektor schaffen und die Menschen durch Hartz IV in diese miesen Jobs zwingen. Als SPD und Grüne also entschieden haben, dass den Ärmsten das Notwendigste zum Leben weggenommen werden darf, da war das ein zentraler Angriff auf das gesamte Lohngefüge.
Ein System, das einen Teil der arbeitenden Klasse mit der Peitsche der Kürzungen disziplinieren will, der bedroht indirekt auch alle anderen: bevor man auf der Arbeit für seine Rechte eintritt, überlegt sich das vielleicht jeder zweimal, ob man nicht durch Leiharbeit oder andere Niedriglohn-Arbeit ersetzt werden kann.
„Es ist gut, dass die Kürzungen teilweise kassiert wurden“, ergänzt Herhaus „DIE LINKE sagt es seit ihrer Gründung vor über 10 Jahren: Hartz IV verstößt gegen die Menschenwürde. Jetzt muss der Kampf weitergehen für eine komplett sanktionsfreie und armutsfeste Mindestsicherung – weil Solidarität das Leben von uns allen sicherer macht!“
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