Maghreb-Staaten sind nicht sicher für LSBTI

Medienberichten zur Folge hätte der Bundesrat heute darüber entschieden ..

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.. ob die Länder Tunesien, Marokko und Algerien sowie Georgien zu sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ werden. Letzterer ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Asylrecht, welcher in Artikel 16a des Grundgesetzes und 29a des Asylgesetzes Erwähnung findet.

Als sichere Herkunftsstaaten gelten Länder, von denen angenommen wird, dass eine politische Verfolgung dort nicht stattfinden würde. Die Asylanträge von Menschen aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten werden in der Regel abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen.

Das Ermessen individueller Verfolgung wird auch leider oft genug gegen den Asylsuchenden ausgelegt, was sich über konkrete Fälle von zahlreichen Abschiebung in angeblich sichere Herkunftsstaaten wie Albanien, Bosnien und weiteren Ländern in den letzten Wochen gezeigt hat.

Insbesondere verhält es sich so, dass Homosexuelle in Tunesien mit Gefängnisstrafen rechnen müssen. Erst kürzlich erstattete ein Mann dort nach einer Vergewaltigung Strafanzeige und wurde nun doppelt zum Opfer, indem er zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde.

Aus dem vorgenannten Beispiel fordere ich eine erneute Prüfung über die Einstufung von Tunesien, Marokko und Algerien sowie Georgien als sichere Herkunftsstaaten!

Außerdem gilt es eine umfassende Schulung der Mitarbeiter und bessere personelle Ausstattung der in Asylangelegenheiten befassten Behörden, um sach- und fachgerecht mit den Belangen von Verfolgten LSBTI* umgehen zu können, zu beschließen.

Ferner muss die Definition der „sicheren Herkunftsstaaten“ grundlegend überarbeitet werden. Ein Staat, in dem LSBTI* nicht sicher leben können, ist nicht sicher.

– Dominik Korthaus, stellvertretender Vorsitzender der Liberalen Schwulen und Lesben Nordrhein-Westfalen (LiSL-NRW)

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