Medienprojekt gewinnt Prozess gegen Republikaner

Nach mehrjährigem Rechtsstreit wurde den Klagen des Medienprojektes Wuppertal gegen den Kreisverband Wuppertal der Republikaner durch das Landgericht Düsseldorf (AZ 12/389/09) auf Unterlassung und Auskunft in vollem Umfang stattgegeben.

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Das Medienprojekt Wuppertal ist Produzent und Rechteinhaber der Videoproduktion »Was den Deutschen in der Seele weh tut«, einer kritischen Reportage über den damaligen Einzug der Republikaner in den Stadtrat Wuppertal. Ein kurzer Auszug aus dieser Filmproduktion wurde im Jahr 2009 von den Republikanern selbst zur Eigenwerbung über ihre Homepage publiziert. Dieser Ausschnitt präsentierte rassistische Aussagen aus dem Interview mit dem damaligen Kreisvorsitzenden und Stadtratsmitglied Wolfgang Pohlmann: »Wir sind viel fortgeschrittener als man denkt. Wir sind drauf und dran, eine Minderheit zu werden, die Deutschen… Da geht es um unser eigenes Überleben, um unseren eigenen Wohlstand… Das zeigt sich ja immer mehr, wir können es uns nicht mehr leisten…. Wir brauchen kein Zuwanderungsgesetz sondern ein Rückführungsgesetz.«

Der beklagte Kreisverband der Republikaner hatte in dem Verfahren argumentiert, er sei nicht verantwortlich für die Veröffentlichung und behauptet, der Film wäre nicht von den Republikanern eingestellt sondern »nur« über die Plattform Youtube verlinkt. Dieses wurde durch einen gerichtlichen Gutachter widerlegt.

Das Landgericht Düsseldorf urteilte: »Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, den Videoausschnitt der Produktion der Klägerin »Was den Deutschen in der Seele weh tut« auf der Homepage [der Republikaner, Red.] öffentlich zugänglich zu machen. Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis sechs Monaten angedroht. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen, über den Zeitraum, in welchem der Ausschnitt aus der Videoproduktion der Klägerin »Was den Deutschen in der Seele weh tut« unter dem Button »Interview mit dem Stadtverordneten« auf der Homepage [der Republikaner, Red.] eingestellt war und wie viele Zugriffe auf diesen Ausschnitt erfolgt sind.«

Die Beklagten übernehmen die gesamten Kosten des Klageverfahrens (Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten) in der Höhe von 3.600,- EUR. Der beklagte Kreisverband Wuppertal gab an, über keinerlei Vermögen oder Einnahmen zu verfügen. Trotzdem hatte er nach eigenen Angaben einen Darlehensgeber gefunden, welcher bereit war, die Kosten zu bezahlen. Nach Zahlungseingang wurde Klageantrag für erledigt erklärt. Von der Gegenseite wurde keine Berufung eingelegt.

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Quelle: Medienprojekt Wuppertal

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