Mit zweierlei Maß gemessen

Gerd-Peter Zielezinski, Vorsitzender der Ratsfraktion DIE LIINKE: „Der Strafbefehl gegen Thomas Lenz zeigt erneut, dass im Hinblick auf Polizeigewalt die Staatsanwaltschaften mit zweierlei Maß messen. Er wurde von den Beamt*innen verletzt und stellte Strafanzeige gegen die Beamt*innen wegen Körperverletzung.

Diese Anzeige wurde eingestellt. Im Gegenzug erhielt er einen Strafbefehl über 6400 Euro. Dies ist eine Erfahrung, die Betroffene von Polizeigewalt leider nur zu häufig machen müssen. Nach einer Studie der Ruhruniversität Bochum kommen weniger als zwei Prozent der Anzeigen gegen Polizeibeamt*innen vor Gericht, davon enden weniger als ein Prozent mit einer Verurteilung. Unsere Solidarität gilt den von Polizeigewalt betroffenen Antifaschist*innen. Wir fordern darüber hinaus eine unabhängige Beschwerdestelle.“

Zum Hintergrund:

Im Juni 2018 demonstrierten viele Hundert Wuppertaler*innen gegen einen Aufmarsch von militanten Neonazis der Kleinstpartei DIE Rechte. Schon im Vorfeld machte Polizeipräsident Röhrl Stimmung gegen Gegendemonstrant*innen, die sich diesem Aufmarsch entgegenstellen wollten, indem er ihnen massive Gewalttaten unterstellte. Auch während des Aufmarschs zeigte sich, dass er die Bewegungsfreiheit der Neonazis höher schätzte, als die Grundrechte der Gegendemonstrant*innen. Ihnen gegenüber verhielten sich die Beamt*innen äußerst grob und völlig unangemessen.

Einer, der an diesem Tag dieses eskalierende Verhalten der Polizist*innen zu spüren bekam, war der Geschäftsführer des Jobcenters, der wie viele andere sein Grundrecht wahrnahm und seinen Protest gegen die menschenverachtenden, antisemitischen Parolen zum Ausdruck brachte.

 

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