19.10.2012Büro Manfred Todtenhausen
Musik- und Tanzschulen bleiben umsatzsteuerfrei
Dank des Einsatzes der Liberalen sind Volkshochschulen und private Bildungsanbieter wie Musik- und Tanzschulen damit auch zukünftig von der Umsatzsteuer befreit. Die vom Bundesfinanzministerium geplante Neuregelung im Jahressteuergesetz 2013 hatte auch in Wuppertal für Unverständnis gesorgt.
Eine Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen widerspricht nicht nur dem Leitgedanken einer Bildungsrepublik, sondern würde auch die Attraktivität der Kurse schmälern. Die Volkshochschulen und die privaten Bildungsanbieter leisten einen erheblichen Beitrag zur musisch-kulturellen Bildung aller Bevölkerungsschichten und Generationen. Sie müssen daher umsatzsteuerfrei bleiben.
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