Nach dem Unwetter – GRÜNE stellen Fragen
Daher fragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur nächsten Ratssitzung nach der Warnung der Bevölkerung, dem Ausmaß der jetzigen Schäden, der Abläufe im Krisenfall, den zukünftigen Maßnahmen zur Klimawandelanpassung und nach Hilfsmaßnahmen des Landes NRW.
Unter anderem stellen wir folgende Fragen:
– Wo wurden am 29.05.18 Kanäle, Bürgersteige oder andere Einrichtungen beschädigt? Wir bitten um eine detaillierte Schadensliste mit Angabe der Straßen.
– Wann wurde am 29.05.18 – wie nach § 35 Abs. 1 BHKG vorgeschrieben – ein Krisenstab und eine Einsatzleitung eingerichtet? Der Krisenstab trifft alle zur Gefahrenabwehr erforderlichen administrativ-organisatorischen Maßnahmen (§36 Abs. 1 BHKG); die Einsatzleitung veranlasst alle operativ-taktischen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren und zur Begrenzung der Schäden durch Führung und Leitung der Einsatzkräfte und Einheiten (§ 37 Abs. 1 BHKG). Welche Personen waren Mitglied im Krisenstab?
– Da das Wuppertaler Kanalnetz für solche Ereignisse nicht ausgelegt werden kann, werden die Grenzen des Abwassersystems erreicht und es kommt zu starken Schäden. Wie groß war die Menge an Regenwasser am 29.05.18? In welchen Stadtteilen ist das System besonders anfällig?
Die Große Anfrage finden Sie hier.
Weiter mit:
Kommentare
Neuen Kommentar verfassen