Nein zur Übertragung der Ratsgeschäfte an den Hauptausschuss

Gestern hat der Landtag NRW eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt und das sogenannte Epidemie-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz erlaubt es u. a. dem Rat der Stadt Wuppertal seine Geschäfte abschließend an den Hauptausschuss zu übertragen.

Gerd-Peter Zielezinski bewertet diese Möglichkeit: „Eine Übertragung an den Hauptausschuss könnte mit Sicherheitsaspekten für die Stadtverordneten begründet werden. Eine Sitzung des Hauptausschusses mit weniger Stadtverordneten im Ratssaal ist genauso riskant, wie eine Sitzung des Rates in größeren Räumlichkeiten.“

Aber für DIE LINKE im Rat spricht auch ein weiteres Argument gegen eine Beratung allein im Hauptausschuss. In den Fraktionen gibt es unterschiedliche Haltungen zu bestimmten Sachfragen.

„Diese Stimmen können aber bei Verhandlung im Hauptausschuss nicht abgebildet werden. Gerade die bisherigen Diskussionen in Bezirksvertretungs- und Ratssitzungen haben gezeigt, dass es bei der Standortfrage für die Forensik auf der Kleinen Höhe unterschiedliche Meinungen in den Fraktionen gibt. Berät allein der Hauptausschuss, haben diese Stadtverordneten keine Möglichkeit sich an der Abstimmung zu beteiligen. Ihnen wird die demokratische Teilhabe verwehrt“, erläutert Zielezinski.

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