24.08.2011Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Offener Brief an den OB zur Einführung des VRR-Sozialtickets
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 19.07.2011 wurde die Einführung eines Sozialtickets für den VRR beschlossen. Dadurch können u.a. Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, für knapp 30 Euro monatlich den ÖPNV nutzen. Am 04.08. teilte das Innenministerium NRW mit, dass auch Nothaushaltskommunen wie Wuppertal das Sozialticket anbieten dürfen. Damit ist gewährleistet, dass zum 01.11.2011 das Sozialticket flächendeckend im VRR-Gebiet eingeführt werden kann.
Städte wie Bochum, Duisburg und Essen diskutieren und entscheiden über die Teilnahme in einer Sondersitzung des Rates im September, denn bis zum Stichtag 30.09. müssen sie mitteilen, ob sie das Sozialticket anbieten. In der WZ newsline war am 22.07.2011 zu erfahren, die Wuppertaler Stadtspitze könne „alleine entscheiden und sagen, ob der Schein angeboten wird oder nicht. Wuppertal (…) führt das Sozialticket nicht ein. Das entschied der Verwaltungsvorstand – ohne die Politik.“
Gleichzeitig wird der Leiter der Kämmerei in der Ausgabe der WZ vom 09.08. mit der Aussage zitiert, die Einführung des Sozialtickets sei eine politische Entscheidung. Diese Einschätzung teilt meine Fraktion ausdrücklich. Eine wichtige Aufgabe der Politik ist die transparente und nachvollziehbare Gestaltung der Entscheidungsprozesse. Daher ist es verwunderlich, dass die Debatte in Wuppertal nicht öffentlich und nicht mit inhaltlichen Argumenten geführt wird. Die Politik muss sich öffentlich zu der sozialpolitisch wichtigen Frage positionieren, eine Entscheidung im nicht-öffentlichen WSW-Aufsichtsrat steht dem entgegen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in seinem Schreiben an den VRR vom 02.08. ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einführung des Sozialtickets nur durch eine politische Entscheidung des Rates entschieden werden kann. Da den Mitgliedern des Rates zur Beurteilung dieses so wichtigen Themas wesentliche Informationen bislang nicht zur Verfügung stehen, bitten wir um kurzfristige Beantwortung folgender Frage:
- Angeblich entstünde durch die Einführung des Sozialtickets ein Fehlbetrag von rund 1,3 Mio. Euro. Dieser Betrag unterscheidet sich von den prognostizierten Mindereinnahmen vergleichbarer Städte im VRR-Gebiet. Wie setzt sich der für Wuppertal kalkulierte Fehlbetrag im Detail zusammen? Wie begründet sich diese auffällige Differenz zu den Kalkulationen der anderen VRR-Kommunen?
Aufgrund des engen Zeitrahmens bitten wir um eine zeitnahe Zurverfügungstellung dieser Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Vorsteher
Fraktionsvorsitzender
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