Parkverkehrtkonzept

Über endlose Debatten um Sicherheit und Durchkommen im Verkehr.

Erneut wurde in einer Wuppertaler Bezirksvertretung ergebnislos darüber diskutiert, wie in den historischen Vierteln wie Ölberg, Mirke oder Ostersbaum der Konflikt zwischen Sicherheit und Fortkommen des fließenden (und laufenden) Verkehrs und dem jahrzehntelangen verkehrswidrig „geduldeten“ Gehwegparken begegnet werden könne. Eine der Erkenntnis: spätestens mit einem Parkverkehrskonzept würden ohnehin „Parkplätze wegfallen“. Wo sollen dann die ganzen Falschparker hin?

StVO b.c.: Gehweg ist für Fahrzeuge tabu

Seit Bestehen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen, § 2 StVO. Gehwege sind daher Fußgängern vorbehalten, § 25 StVO, und damit für Fahrzeuge bis auf Grundstücksüberfahrten tabu. Die Anordnung von Gehwegparken kommt aufgrund der engen Gehwege in den Gründerzeitvierteln ohnehin nicht in Betracht.

Falschparkererlass in Baden-Württemberg

Mit Einführung des Bußgeldkatalogs missbilligt der Gesetzgeber verkehrswidriges Verhalten und verlangt im Regelfall die Ahndung. Das Ermessen und das Opportunitätsprinzip der Ordnungsbehörde (Politesse) ist also darauf beschränkt, im Ausnahmefall mit einer triftigen Begründung nicht einzugreifen und dies zu dokumentieren. Andersartige Entscheidungen sind ermessensfehlerhaft und pauschale Vorgaben, bestimmte Ordnungswidrigkeiten nicht zu verfolgen, haben einen Ermessensausfall zur Folge.

Ordnungsbehörden berufen sich bei ihrer rechtswidrigen „Duldung“ von Falschparkern gerne auf das Opportunitätsprinzip und kehren damit aber das Regelprinzip um: nicht schon einzugreifen, wenn der Bankräuber mit vorgehaltener Waffe in der Bank steht („ist ja nichts passiert“), sondern erst dann, wenn er tatsächlich schießt. Der Verkehrsminister in Baden-Württemberg hat sich genötigt gesehen, die geltende Rechtslage in einem „Falschparkererlass“ klarzustellen und dies auch im Sinne der Verkehrssicherheit zu begründen. [1]

Gehwege sind keine Parkplätze

Damit ist auch klar, dass bei der Ahndung regelwidrigen Gehwegparkens keine „Stellplätze wegfallen“. Gehwege sind keine Parkplätze. Wobei in Wuppertal durch die konsequente Unterbesetzung der Ordnungsbehörde eher das Landrecht („ich darf parken wo Platz ist“) vorherrscht als die StVO.

Falschparken stellt ein sicherheits- und umweltrelevantes Problem dar. Parkende Fahrzeuge sind Sicht- und physische Hindernisse. Sie unterbrechen die Sichtbeziehungen zwischen fahrenden und laufenden Verkehrsteilnehmern, zugeparkte Gehwege, Busspuren und Radwege machen ein ein Ausweichen auf die Fahrbahn oder Umwege notwendig und damit auch umweltfreundliche Verkehrsträger unattraktiv.

Theorie und Praxis

Die Straßenverkehrsbehörde sorgt in der Theorie durch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen für die Sicherheit und Flüssigkeit im Verkehr. Dazu gehört auch, mit lenkenden Maßnahmen auf die Einhaltung der Verkehrsregeln hinzuwirken, wenn gegen diese regelmäßig verstoßen wird. Beim Gehwegparken können zum Beispiel Sperrpfosten (Poller) auf dem Gehweg das Abstellen von Fahrzeugen unterbinden, oder ohnehin bestehende Haltverbote durch ergänzende Beschilderung verdeutlicht werden.

Während die Damen und Herren der Bezirksvertretung noch darüber diskutieren, ob und wie man dem Falschparken begegnen und damit Schulwege sicher und Rad- und Busverkehr durch das Quartier flüssig hält, liegt ihnen für die Straße Hombüchel ein fertiges Anwohnerparkkonzept vor. Es wäre nämlich angebracht, nach und nach Straßen den verkehrsrechtlichen Bedingungen anzupassen und damit den „Parkplatzverlust“ über die Zeit zu verteilen. Denn wenn der „große Wurf“ kommt – ein Parkraumkonzept für ganze Viertel –, werden von heute auf morgen sehr viele der heutigen „Parkplätze“ auf den Gehwegen auf einen Schlag wegfallen.

(1) Falschparkererlass B-W,
Präsentation: https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mvi/intern/Dateien/Praesentationen/211004_Pr%C3%A4sentation_Strassen_aufwerten_Workshop_4_Christina_Schulthei%C3%9F_und_Bianca_K%C3%A4pplinger_Ministerium_f%C3%BCr_Verkehr_Baden-W%C3%BCrttemberg_.pdf
Erlass: https://www.aktivmobil-bw.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Regelwerke/2020_Erlass_zu_Ueberwachung_Sanktionierung_von_Ordnungswidrigkeiten_im_ruhenden_Verkehr.pdf

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