17.01.2019MKIESEL
Paschalis ./. Stadt Wuppertal am Verwaltungsgericht Düsseldorf
Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht wird am morgigen Freitag die von dem ehemaligen Beigeordneten der Stadt Wuppertal , Panagiotis Paschalis, eingereichte Klage gegen seine Abwahl in 2017 verhandelt. Das Gericht hat verlauten lassen, dass es noch am Verhandlungstag ein Urteil fällen möchte. Medien und Stellungnahmen räumen der Klage im Vorfeld wenig Chancen ein, auch der Hinweis des Gerichtes auf eine schnelle Urteilsverkündung lässt vermuten, dass die eingereichte Klage wenig Aussichtschancen hat.
Man findet in den Social Media auch Hinweise darauf, dass es dem abgewählten Beigeordneten darum geht, ein Exempel zu statuieren. Ihm als Juristen ist sicherlich bekannt, dass es keiner formalen Gründe bedarf, um einen Wahlbeamten auch wieder abzuwählen. Warum also dieses Risiko? Vielleicht weil es nicht tatsächlich darum geht, wieder seinen Dienst aufzunehmen, sondern Dinge ans Tageslicht zu befördern? Sind die von Paschalis am 12. Oktober 2018 bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal eingereichten Strafanträge vielleicht der geringen Aussicht auf Erfolg im morgigen Verfahren geschuldet?
Nach der Abwahl 2017 verkündete Wuppertals Stadtdirektor und Kämmerer, Dr. Johannes Slawig, dass er überprüfen lassen wolle, ob Paschalis weiterhin Bezüge zustünden. Bei nachweisbaren Verfehlungen des Beigeordneten hätten diese wohl eingestellt oder nochmals gekürzt werden können.Bisher ist dazu nichts zu hören. Paschalis bezieht die rechtskonformen, gekürzten Bezüge. Die Frage, ob hieraus zu schließen ist, dass es „nur“ um das vielfach betonte, nicht mehr vorhandene Vertrauen zwischen der Verwaltungsspitze und Paschalis war, welches zur Abwahl Paschalis`führte, wird das Gericht mit seiner morgigen Entscheidung sicher beantworten.
Interessant ist, dass die seinerzeit kolportierten Vorwürfe (RWE-Aktien, Einwohnermeldeamt, Straßenverkehrsamt) sich als haltlos erwiesen. Es steht zu befürchten, dass die Bürgerinnen und Bürger Wuppertals sich selbst entscheiden und ein Urteil bilden müssen, welche Gründe es geben kann, einen Beigeordneten abzuwählen.
Vielleicht kann die Verwaltungsspitze dies in die neuen Überlegungen zur Transparenz einbeziehen.
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